BG BAU erweitert Arbeitsschutzprämien

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) hat ihr Förderprogramm um vier neue Arbeitsschutzprämien erweitert. Mitgliedsunternehmen können finanzielle Zuschüsse für Exoskelette, Staubabscheider, mobile Steintrenner und Arbeitsschutzsets zur staubarmen Reinigung beantragen.

Die BG BAU hat vier neue Arbeitsschutzprämien in ihren Fördermittelkatalog aufgenommen. Mit einer bezuschusst sie ab sofort die Einführung von Exoskeletten mit zweiwöchigem Praxistest am Arbeitsplatz. - © Meyle+Müller/BG BAU

Zum 1. Juli hat die BG BAU ihren Fördermittelkatalog um vier Arbeitsschutzprämien erweitert. So können Bau- und Reinigungsunternehmen ab sofort finanzielle Zuschüsse für den Praxistest von Exoskeletten, für ein Arbeitsschutzset zur staubarmen Reinigung von Abgas- und Lüftungsanlagen ohne Absturzgefahr, für mobile Steintrenner und für Einrichtungen zur Staubabscheidung beantragen.

Neue Fördermaßnahmen im Überblick

Exoskelette: Die BG BAU übernimmt bis zu 50 Prozent der Kosten für einen zweiwöchigen Praxistest rücken- und schulterunterstützender Exoskelette einschließlich Einweisung. Die Geräte sollen körperliche Belastungsspitzen bei Überkopfarbeiten und schwerem Heben reduzieren.

Arbeitsschutzset für staubarme Reinigung: Gefördert werden Systeme zum staubarmen Kehren und Reinigen von Abgas- und Lüftungsanlagen, die gleichzeitig die Absturzgefahr minimieren. Das Set umfasst rotierende Kehr- und Reinigungssysteme, Akkubohrmaschinen, Abdichtungselemente und einen Bauentstauber der Staubklasse M.

Mobile Steintrenner: Bezuschusst werden Maschinen für das staubarme Zuschneiden großformatiger Steine, die das Risiko durch krebserzeugenden Quarzstaub reduzieren und ergonomische Vorteile durch hebelgesteuerte Bedienung bieten.

Staubabscheider: Förderfähig sind maschinenunabhängige Absauganlagen und Absaugwände für die Bearbeitung unebener Werkstücke, die die Exposition gegenüber Fein- und Quarzstaub an stationären Arbeitsplätzen minimieren.

Fördervoraussetzungen

Die beitragsabhängige Förderung steht Unternehmen mit mindestens einem Beschäftigten und einem jährlichen BG BAU-Mitgliedsbeitrag von mindestens 100 Euro offen. Auch freiwillig versicherte Unternehmen ohne Beschäftigte sind antragsberechtigt. Zusätzlich existiert eine beitragsunabhängige Förderung für Maßnahmen zur Absturzunfallvermeidung und das Schutzpaket für das Bauen im Bestand.

Anträge können unter www.bgbau.de/praemien gestellt werden. Weitere Informationen gibt es unter der kostenfreien Telefonnummer 08003799100 oder per E-Mail an arbeitsschutzpraemien@bgbau.de. /mjt