Sicherheit am Arbeitsplatz: Während bei einer Reihe wichtiger Indikatoren deutliche Fortschritte zu verzeichnen sind, gibt es in einigen Bereichen durchaus noch Handlungsbedarf. Zu diesem Fazit kommt eine breit angelegte Betriebs- und Beschäftigtenbefragung im Rahmen der "Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie".

Die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit in Deutschland durch ein abgestimmtes Vorgehen zu erhalten, zu verbessern und zu fördern, ist Ziel der im Jahr 2008 eingeführten "Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie" (GDA) von Bund, Ländern und der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies geschieht durch die Festlegung gemeinsamer Arbeitsschutzziele, die Stärkung der Koordination und Kooperation im Überwachungs- und Beratungshandeln der Aufsichtsdienste der Länder und der Unfallversicherungsträger sowie durch die Schaffung eines aufeinander abgestimmten, transparenten Vorschriften- und Regelwerks.
Für einen Zeitraum von jeweils drei bis fünf Jahren werden im Rahmen der GDA unterschiedliche Schwerpunktthemen definiert. Die zentralen Entscheidungen über die Planung, Koordinierung und Evaluierung der Umsetzung der GDA trifft die bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin angesiedelte Nationale Arbeitsschutzkonferenz (NAK). Während der aktuell dritten GDA-Periode (2019-2025) liegt der Fokus auf der Verbesserung der Gefährdungsbeurteilung sowie der gezielten Prävention von Gefährdungen durch Krebs erzeugende Gefahrstoffe, psychische Belastung und Muskel-Skelett-Belastungen.
Um ein Lagebild hinsichtlich der Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben zu erhalten, wurden zwischen September 2023 und April 2024 deutschlandweit jeweils rund 3.800 Betriebe und 3.824 Beschäftigte telefonisch durch das Institut für angewandte Sozialwissenschaft befragt. Der darauf basierende Bericht, unlängst herausgegeben von der Geschäftsstelle der NAK, soll nun wertvolle Erkenntnisse für die Weiterentwicklung des Arbeitsschutzes und die Förderung einer nachhaltigen Sicherheits- und Gesundheitskultur liefern.
Die gute Nachricht vorweg: Immer mehr Betriebe in Deutschland nehmen den Arbeitsschutz ernst und führen regelmäßig Gefährdungsbeurteilungen – ein zentrales Instrument im Arbeitsschutzmanagement – durch. Ihr Anteil ist seit der letzten Befragung im Jahr 2015 von damals 52 Prozent auf 68 Prozent im Zeitraum 2023/2024 gestiegen – bei Kleinstbetrieben mit einem bis neun Beschäftigten beträgt die Steigerung sogar fast 20 Prozentpunkte (von 42 auf 61 Prozent). Weiterhin positiv: Mitarbeitende werden mittlerweile häufiger in die durchgeführten Gefährdungsbeurteilungen einbezogen (79 Prozent) als in der Erhebung 2015 angegeben (68 Prozent).
Betriebe, die keine Gefährdungsbeurteilung durchführten (32 Prozent), gaben als Gründe hierfür an, dass Gefährdungen mündlich ausreichend besprochen würden (78 Prozent), dass keine relevanten Gefährdungen vorhanden seien (77 Prozent), oder dass die Beschäftigten Sicherheitsdefizite eigenständig erkennen, melden und beseitigen würden (75 Prozent). Zusätzlich äußerten 52 Prozent der Betriebe ohne Gefährdungsbeurteilung, dass das dahinterstehende Verfahren nicht zu ihren betrieblichen Abläufen und Risiken passe.
Die gesetzlichen Regelungen zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung betrachten immerhin zwei Drittel der befragten Betriebe als in der Praxis gut umsetzbar. Auch der Nutzen einer Gefährdungsbeurteilung, um den Arbeitsschutz im Betrieb zu verbessern, wurde überwiegend als hoch eingeschätzt (62 Prozent).
Psychische Belastungen stärker im Fokus
In den Betrieben sind die Beschäftigten unterschiedlichen Belastungen und Gefährdungen ausgesetzt, die in der Gefährdungsbeurteilung aufgegriffen werden (siehe Grafik). Dabei werden inzwischen auch psychische Belastungen deutlich häufiger einbezogen. So gaben rund zwei Drittel der Betriebe mit Gefährdungsbeurteilung an, auch Faktoren wie Stress, Zeit- und Leistungsdruck zu berücksichtigen.
Von den Beschäftigten selbst wurden auf die Frage nach der Häufigkeit von Belastungen vor allem Muskel-Skelett-Belastungen (bei 80 Prozent häufig oder manchmal vorkommend) und psychische Belastung (65 Prozent) genannt. Belastungen durch die Arbeitsumgebung kommen bei 40 Prozent, erhöhte Unfallgefahren bei 22 Prozent und eine Gefährdung durch den Umgang mit chemischen und biologischen Gefahrstoffen bei 19 Prozent der Beschäftigten häufig oder manchmal vor (siehe Grafik).
Jana Winterberg: "Arbeitsschutz fängt immer ganz oben an"
Jana Winterberg, Geschäftsführerin, Gebäudereinigung A.H. Winterberg, Wuppertal: "Ich denke, dass die Gebäudereiniger-Branche sich in den letzten Jahren im Bereich Arbeitsschutz im Vergleich zu anderen Branchen sehr gut entwickelt hat. Die Entwicklung umweltschonender Reinigungsmittel und -verfahren und der technologische Fortschritt gehen damit Hand in Hand. Doch während die Frage nach Qualität und Umweltschutz für unsere Branche schon Normalität und selbstverständlich ist, hat der Arbeitsschutz diesen Gewohnheitsstatus leider noch nicht erreicht. Dies gilt es zu ändern.
Das Wichtigste ist die Einstellung, die man zum Thema Arbeitsschutz hat – hier ist der Unternehmer beziehungsweise die Geschäftsleitung gefragt. Der Ordner, der das Arbeitsschutzmanagementsystem in aller Ausführlichkeit dokumentiert und hübsch zur Pflichterfüllung im Schrank steht, bringt die Mitarbeiter jedenfalls nicht dazu, Maßnahmen zum Arbeitsschutz umzusetzen. Ein solches System muss vielmehr leben und gelebt werden. Und das schafft man nur, wenn die Führungskräfte es vormachen und den Sinn und Zweck des Arbeitsschutzes unermüdlich an die Basis weitergeben – aber nicht mit Zwang, sondern mit Aufklärung und Geduld. Keinesfalls sollte dies als lästige Pflicht angesehen werden, denn schließlich geht es hier um die Gesundheit von Menschen und deren Sicherheit am Arbeitsplatz.
Zum Arbeitsschutz gehört natürlich auch, Kundenaufträge abzulehnen, wenn die notwendigen Hilfsmittel und Schutzeinrichtungen nicht eingesetzt werden können – und zwar ganz klar und ohne Kompromisse. Solche Absagen an Kunden führen nicht zuletzt den Mitarbeitern vor Augen, dass es dem Chef wichtig ist, dass seine Leute sicher und gesund arbeiten können. Und damit wachsen am Ende auch das Verständnis und die Akzeptanz für das Thema Arbeitssicherheit unter den Beschäftigten.
Solange allerdings bei Ausschreibungen die Möglichkeit zum Aufstellen einer Waschmaschine wichtiger ist als die Beurteilung von möglichen Gefahren für die Mitarbeiter vor Ort, scheint hier noch einiges im Argen zu liegen."
Schulungen und Maẞnahmen zur Gesundheitsförderung
Wie auch schon bei der Befragung im Jahr 2015, wurden in vier von fünf Betrieben die Beschäftigten zu Themen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz unterwiesen. Deutlich gestiegen im Vergleich zu 2015 ist die Schulungsquote in diesem Bereich bei den Führungskräften – von damals 39 Prozent auf 64 Prozent nach der aktuellen Befragung. Die Unterweisungen erfolgten überwiegend mündlich (92 Prozent) und in der Regel in Präsenz (81 Prozent). Rein digitale Formate fanden nur selten Anwendung (ein Prozent), immerhin 18 Prozent der Betriebe nutzten hybride Ansätze, bei denen Präsenz- und digitale Methoden kombiniert wurden.
Zusätzlich zu Schulungen führten insgesamt 68 Prozent der befragten Betriebe im Zeitraum 2023/24 mindestens eine der nachfolgenden Maßnahmen zur Gesundheitsförderung um:
- Krankenstandanalysen (32 Prozent),
- Mitarbeiterbefragungen zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (43 Prozent),
- Gesundheitszirkel/Gesprächskreise zu gesundheitlichen Problemen im Betrieb (26 Prozent),
- innerbetriebliche Gesundheitsangebote (35 Prozent).
Im Vergleich zu 2015 ist in puncto Gesundheitsförderung eine deutliche Steigerung zu verzeichnen; damals wandten erst 52 Prozent der befragten Unternehmen eine der vier aufgeführten Maßnahmen an.
Wünsche, Beschwerden und Anliegen
Drei von vier Beschäftigten hatten in ihrem Betrieb nach eigenen Angaben zuletzt die Möglichkeit, Beschwerden und Wünsche zu Arbeitsschutzthemen einzubringen. 16 Prozent davon nutzten diese Möglichkeit in den drei Jahren vor der aktuellen Befragung auch tatsächlich. Die übrigen Befragten sahen überwiegend (92 Prozent) keine Notwendigkeit, dies zu tun. Selten wurde als Grund angegeben, dass es ohnehin wenig nützen würde oder man negative Konsequenzen fürchten müsse (acht beziehungsweise drei Prozent).
Knapp die Hälfte der Beschäftigten gab an, dass Sicherheits- und Gesundheitsschutzfragen mehrmals pro Jahr (34 Prozent) oder sogar mehrmals pro Monat (zwölf Prozent) thematisiert wurden. 52 Prozent berichteten hingegen, dass Arbeitsschutzfragen in Abteilungsbesprechungen nur einmal im Jahr oder seltener thematisiert wurden. Mehr als einer von zehn Befragten (zwölf Prozent) räumte ein, dass diese Themen nie zur Sprache kamen (siehe Grafik).
Ungeachtet dessen fühlt sich die Mehrheit der Befragten gut oder sehr gut über mögliche Gefährdungen bei ihrer Arbeit informiert (89 Prozent). Die restlichen elf Prozent hingegen gaben an, schlecht oder sehr schlecht informiert zu sein. Wenn sich Beschäftigte eigenständig Informationen zum Arbeitsschutz beschaffen, nutzen sie am häufigsten das Internet als Quelle (45 Prozent), gefolgt von Printmedien (31 Prozent) und Social Media (23 Prozent).
Markus Wasserle: "Vielzahl an Vorschriften kann schnell überfordern"
Markus Wasserle, Geschäftsführer, Gebäudereinigung Wasserle, Kaufering: Dass beim Thema Arbeitsschutz neben den klassischen Unfallgefahren auch psychische Belastungen, Muskel-Skelett-Erkrankungen oder der Umgang mit Gefahrstoffen stärker in den Fokus rücken, ist aus meiner Sicht ein wichtiger Schritt, denn die Realität zeigt: Belastungen sind vielfältig und wirken sich nicht nur körperlich, sondern auch mental aus.
In unserem Unternehmen arbeiten wir seit Jahren mit einer externen Fachfirma, die die Fachkraft für Arbeitssicherheit stellt, und nutzen das Betriebsarztmodell der BG Bau. So stellen wir sicher, dass wir nicht nur die gesetzlichen Mindeststandards erfüllen, sondern durch deren Impulse auch kontinuierlich besser werden. Ein entscheidendes Instrument sind für mich die regelmäßigen ASA-Sitzungen: Dort tauschen wir uns strukturiert aus, prüfen bestehende Maßnahmen und entwickeln diese gemeinsam mit unseren Beschäftigten weiter – ihre Rückmeldungen sind oft der Schlüssel zu praxisnahen Lösungen.
Natürlich spüren wir auch die zunehmenden Herausforderungen: Zeitdruck, Fachkräftemangel und hohe Kundenanforderungen erzeugen Stress. Gleichzeitig ist körperliche Arbeit in unserer Branche nach wie vor belastend – schweres Heben oder monotone Bewegungen lassen sich nicht komplett vermeiden. Deshalb setzen wir auf ergonomische Hilfsmittel und sichere Arbeitsverfahren. Am Beispiel der Glasreinigung bedeutet das: Leitern sind für uns die letzte Option. Bevorzugt nutzen wir im Arbeitsbereich bis acht Meter Arbeitshöhe Plattformen oder selbstfahrende Hubarbeitsbühnen. Auch wenn der organisatorische Aufwand im ersten Moment höher erscheint, lohnt er sich – für unsere Beschäftigten, aber auch monetär für den Betrieb. Gesünderes Arbeiten bedeutet weniger Ausfalltage und mehr Motivation. Auch seitens der Beschäftigten wird Arbeitsschutz heute selbstverständlicher eingefordert. Das begrüße ich sehr, denn ein offener Umgang schafft die Basis für eine echte Sicherheitskultur.
Die gesetzlichen Regelwerke halte ich grundsätzlich für sinnvoll und praktikabel. Dennoch wünsche ich mir manchmal mehr Transparenz und Klarheit, insbesondere für kleinere Betriebe. Die Vielzahl an Vorschriften kann schnell überfordern."
Arbeitsschutzalltag im Betrieb
Neun von zehn Beschäftigten berichteten, dass es im Kollegenkreis selbstverständlich sei, Sicherheitsmängel zu melden. 85 Prozent meinten, dass solche Sicherheitsmängel auch sofort beseitigt würden. Allerdings gestanden auch 26 Prozent der Befragten ein, dass es in ihrem Betrieb keine Konsequenzen gebe, wenn Arbeitsschutzvorgaben nicht eingehalten werden, und 41 Prozent sind der Meinung, dass im Unternehmen zu wenig dafür getan wird, langfristige gesundheitliche Belastungen zu minimieren. Damit sehen mehr als vier von zehn Beschäftigten Handlungsbedarf für Verbesserungen im Arbeitsschutz. Die Einschätzungen zum eigenen persönlichen Verhalten im Hinblick auf Arbeitsschutz sind demgegenüber ausgeprägt positiv: So gaben 94 Prozent der Befragten an, sich stets an die in ihrem Betrieb geltenden Arbeitsschutzvorschriften zu halten.
Besuche durch den Aufsichtsdienst
Rund ein Drittel der Betriebe wurde innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Befragung zu Kontroll- und Beratungszwecken von einem Unfallversicherungsträger aufgesucht, einer von zehn von der staatlichen Aufsicht. Rund die Hälfte der Betriebe wurde nicht besucht und einige Betriebe (vier Prozent) wussten nicht, welche Institution sie besichtigt hatte beziehungsweise, ob sie überhaupt besichtigt wurden.
Sechs Prozent der Betriebe erhielten im genannten Zeitraum Besuch sowohl von der staatlichen Aufsichtsbehörde als auch vom Aufsichtsdienst des Unfallversicherungsträgers. Von diesen Betrieben gaben zwar 68 Prozent an, dass die beiden Institutionen übereinstimmende Aussagen machten; andererseits empfanden aber immerhin 22 Prozent die ausgesprochenen Empfehlungen als widersprüchlich.
Bei jeweils etwa drei von vier Besuchen des Aufsichtsdienstes wurden die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes und die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung thematisiert. Bei etwas mehr als der Hälfte dieser Termine kam die psychische Belastung zur Sprache, Muskel-Skelett-Belastungen fanden in rund zwei Dritteln der Besichtigungen Berücksichtigung und die Beurteilung Krebs erzeugender Gefahrstoffe wurde in 42 Prozent der Beratungen thematisiert. Zu großen Teilen gaben die besuchten Betriebe dabei an, dass sie sowohl die aufgezeigten Mängel als auch die geforderten Maßnahmen zu deren Beseitigung gut nachvollziehen könnten (77 beziehungsweise 79 Prozent). Darüber hinaus betrachteten die meisten Betriebe (73 Prozent) die im Rahmen der Besichtigung erhaltenen Hinweise als hilfreich, um den Arbeitsschutz zu verbessern.
Markus Breithaupt: "Wenn alle den Nutzen erkennen, bewegt sich etwas"
Markus Breithaupt, Geschäftsführer, Vebego Deutschland, Wuppertal: "Ich verstehe Arbeitsschutz als wichtige Säule des nachhaltigen Unternehmenserfolgs. Dieser hängt maßgeblich von der Gesundheit und Zufriedenheit der Mitarbeitenden ab und wir tragen Verantwortung für ihren gesundheitlichen Schutz, gerade angesichts der beschleunigten und technologischen Entwicklungen, gesellschaftlichen Veränderungen und des Arbeitskräftemangels.
Arbeitsschutz wird allerdings von vielen Menschen noch als notwendiges Übel empfunden. Mehr Regelungen helfen hier nicht weiter. Stattdessen müssen wir das persönliche Sicherheitsbedürfnis wecken und den individuellen Nutzen verdeutlichen. Deswegen ist es gut, dass in unserer Branche neben Unfallverhütungsmaßnahmen auch Themen wie psychische Belastungen, umweltfreundliche Materialien sowie Ergonomie stärker in den Fokus gerückt sind. Bei Vebego verfügen wir heute über detailliertere Daten – ob in der Unfallstatistik oder auch durch Mitarbeiterbefragungsergebnisse zur psychischen Belastung – und können gezielt Maßnahmen ableiten.
Ein Hebel ist dabei der Einsatz von Robotern. Ich sehe gerade Cobotic – sprich das Zusammenspiel von Mensch und Roboter – als großen Mehrwert für den Arbeitsschutz. Wiederholende, körperlich belastende Tätigkeiten wie Staubsaugen können Roboter übernehmen und so die Gesundheit der Mitarbeitenden schonen. Wichtig ist mir auch, Führungskräfte und Mitarbeitende aktiv einzubeziehen und das Thema präsent zu halten. Gemeinsam mit Betriebsrat und dem AMD TÜV organisieren wir beispielsweise Online-Impulsvorträge zu Prävention und Gesundheitsförderung, damit auch gewerbliche Mitarbeitende teilnehmen können. Pilotprojekte wie psychologische Sprechstunden und Sensibilisierungskampagnen zu Stolpern, Stürzen, Umknicken ergänzen unser Engagement.
Eine Herausforderung sind Sprachbarrieren – besonders bei gesetzlichen Regelungen. Für Beschäftigte mit geringen Deutschkenntnissen sind viele Vorgaben schwer verständlich. Hier arbeiten wir daran, mithilfe von KI Barrieren abzubauen und bei Einweisungen und Checks Zusammenhänge besser zu erläutern. Denn wenn alle den Nutzen von Sicherheit erkennen, bewegt sich etwas."
Wo noch Handlungsbedarf besteht
Alles in allem werten die Verfasser des Berichts die Ergebnisse der Betriebs- und Beschäftigtenbefragung 2023/2024 als positiven Entwicklungstrend im betrieblichen Arbeitsschutz. Dies bedeute aber nicht, dass für die institutionellen Träger des Arbeitsschutzes kein Handlungsbedarf mehr bestünde. Wenn drei Jahrzehnte nach Inkrafttreten der entsprechenden Arbeitgeberpflicht in fast einem Drittel der Betriebe immer noch keine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wird und dort, wo dies geschieht, 37 Prozent der Befragten keinen oder wenig Nutzen darin sehen, gebe es durchaus noch einiges zu tun.
Gleiches gilt etwa für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung und die betriebliche Arbeitsschutzorganisation: Dass von den Betrieben, die eigentlich der Regelbetreuung unterliegen, nach eigenen Angaben 44 Prozent keine Sicherheitsfachkraft und fast 60 Prozent keine Betriebsärztin oder keinen Betriebsarzt bestellt haben, sei eindeutig ein Verstoß gegen gesetzliche Pflichten. Dabei würden rund 80 Prozent der nicht betreuten Betriebe dem Irrtum unterliegen, eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung sei in ihrem Fall nicht nötig.
Außerdem nehmen 34 Prozent der Betriebe, die sich für das sogenannte Unternehmermodell (Form der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten, bei der der Unternehmer selbst einen Teil der Betreuungsaufgaben übernimmt) entschieden haben, nicht an den notwendigen Schulungen teil. Schließlich haben nur 58 Prozent der Betriebe mit über 20 Beschäftigten wie vorgeschrieben einen Arbeitsschutzausschuss.
Angesichts dessen betont Lilian Tschan, Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales: "Gute und sichere Arbeitsbedingungen sind für die Betriebe ein entscheidender Faktor, um Fachkräfte gewinnen und halten zu können. Wir müssen den Arbeitsschutz unter Wahrung unseres hohen Schutzniveaus zukunftssicher gestalten und hierbei aktuelle Entwicklungen wie Digitalisierung und Künstliche Intelligenz nutzen. Das erfordert eine noch engere Zusammenarbeit zwischen allen Trägern, gerade beim Datenaustausch und mit Blick auf einen wirkungsorientierten Arbeitsschutz." Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), fügt hinzu: "Dass drei Viertel der Unternehmen das Regelwerk für gut verständlich und einsetzbar halten, freut uns. Gleichzeitig nehmen wir die Befragungsergebnisse als Ansporn, noch besser zu werden. Dies gilt insbesondere für klein- und mittelständische Betriebe, wo es aus unserer Sicht noch Unterstützungs- und Verbesserungsbedarf gibt."
(Der vollständige GDA-Bericht ist unter gda-portal.de als kostenloser Download verfügbar.)
Quelle: GDA-Bericht zur Betriebs- und Beschäftigtenbefragung 2023/24 | guenter.herkommer@holzmann-medien.de


