Im vorliegenden Fall hat der zuständige Dienstleister weder die Pflegeanleitung des Bodenbelagherstellers beachtet noch die richtigen Reinigungsmaßnahmen ergriffen.
Im vorliegenden Fall hat der zuständige Dienstleister weder die Pflegeanleitung des Bodenbelagherstellers beachtet noch die richtigen Reinigungsmaßnahmen ergriffen.