Eine Arbeit im Freien bedingt nicht unmittelbar das Tragen einer zertifizierten Warnkleidung. Die Pflege von Grünanlagen oder die Fensterreinigung verlangen keine weitere Schutzausrüstung, wenn der Arbeitsbereich keine Warnkleidung erfordert. Im Vordergund steht der Schutz vor kühler Witterung.