Seit dem 18. April 2016 gilt das neue EU-Vergaberecht. Der deutsche Gesetzgeber hat die im Jahr 2014 erlassenen EU-Vergaberichtlinien RL 2014/23/EU, RL 2014/24/EU und RL 2014/25/EU innerhalb der Umsetzungsfrist in deutsches Recht umgesetzt. Für Aufträge, die EU-Schwellenwerte überschreiten, gilt nunmehr der neu formulierte 4. Abschnitt des GWB.