Reinigung und Desinfektion im Krankenhaus: Fit für die Königsdisziplin

Die Unterhaltsreinigung im Krankenhaus ist neben dem Einsatz im Reinraum die ­Königsdisziplin in der Gebäudereinigung. Was müssen Dienstleister können, ­mitbringen und vorhalten, um diese Herausforderung optimal zu bewältigen? ­Und ­wie lässt sich das in der Kalkulation abbilden? Ein Überblick – nicht nur für Einsteiger.

Eine Klinik als Referenz nutzt auch dem Image des Gebäudedienstleisters. Denn: Wer Krankenhausreinigung kann, ist zu normaler Unterhaltsreinigung allemal in der Lage. - © rationell reinigen

Viele Gebäudereinigungsunternehmen streben ­danach, einen Fuß in die Tür des lukrativen und umkämpften Sektors der Krankenhausreinigung zu ­bekommen. Eine Klinik als Referenz ist von immenser Bedeutung. Potenzielle Neukunden werten dies als Garant für Qualität und Leistungsfähigkeit – frei nach dem Motto: Wer Krankenhausreinigung kann, ist zu normaler Unterhaltsreinigung allemal in der Lage. ­

Eine Klinik im Portfolio zeigt: Das Gebäudereinigungsunternehmen ist leistungsfähig, verfügt über moderne Reinigungstechnik, ist gut organisiert, zuverlässig mit strukturierten Abläufen und qualitätsorientiert mit gut geschultem Reinigungspersonal. Es ist nach ­DIN ISO 9001 zertifiziert, fachlich gut aufgestellt, verfügt über einen Desinfektor, versteht etwas von ­Hygiene und weiß, wie Desinfektion funktioniert. Damit ist im Großen und Ganzen schon alles gesagt, was es unternehmerisch braucht, um in diesem Segment erfolgreich mitzumischen. Bevor es so weit ist, muss ein Gebäudereinigungsunternehmen jedoch sorgfältig seine Hausaufgaben machen.

Zertifizierungen sind Pflicht

Der erste Schritt ist eine Zertifizierung nach DIN ISO 9001 (Qualitätsmanagement). Aus dem Grundprinzip der Norm, der Kundenorientierung und der damit verbundenen Erhöhung der Kundenzufriedenheit, ergibt sich eine fortlaufende Optimierung, der sogenannte kontinuierliche Verbesserungsprozess (KVP-Prozess). Dabei finden dauerhafte Analysen und Verbesserungen aller betrieblichen Vorgänge statt. Das ist und bleibt die organisatorische Grundvoraussetzung, um in den Markt der Reinigung von Gesundheitseinrichtungen einzusteigen.

Die Zertifizierung nach DIN ISO 14001 (Umweltmanagement) ist eine weitere Pflicht und Grund­voraussetzung. Heutzutage verfügen alle relevanten Gesundheitseinrichtungen über ein Umweltmanagement und daher werden ausschließlich Unternehmen beauftragt, die nach DIN ISO 14001 zertifiziert sind. Auch diese Norm dient letztlich der Erhöhung der Kundenzufriedenheit und verbessert technische Prozesse. Im Fall der DIN ISO 14001 betrifft dies die Umweltleistung, den Energie- und Ressourcenverbrauch und die Umweltbelastung durch den Reinigungsprozess sowie dessen Umfeld. Durch dauerhafte Analysen und Verbesserungen (KVP-Prozess) aller technisch umweltrelevanten betrieblichen Vorgänge werden diese laufend optimiert und angepasst.

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    Bereiche wie die OP-Säle erfordern ein Höchstmaß an Hygiene und Qualität sowie Fachwissen. Sie müssen nach jeder Operation zwischen- und nach Arbeitsende schlussgereinigt werden – mit speziell dafür vorgeschriebenem Desinfektionsmittel in vorgegebener Konzentration.
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    Gearbeitet wird immer vom patientennahen Bereich beziehungs­weise der OP-Säule sternförmig nach außen zu den Wänden. So wird ­verhindert, dass eventuell in den Außenbereichen vorhandene Keime in ­
    den unmittelbaren OP-Bereich verschleppt werden.
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    Aus guten Gründen wird im Krankenhaus mit vorgetränkten Wischbezügen beziehungsweise Reinigungstüchern aus Mikrofaser gearbeitet.
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    Bei der desinfizierenden Reinigung der Oberflächen in Patientenzimmern stehen die sogenannten Touchflächen im Fokus.
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    Eine Klinik als Referenz nutzt auch dem Image des Gebäudedienstleisters. Denn: Wer Krankenhausreinigung kann, ist zu normaler Unterhaltsreinigung allemal in der Lage.

Normen, Richtlinien, Regelwerke

Unternehmen müssen bei der Reinigung und Desinfektion in Gesundheitseinrichtungen eine Vielzahl von Normen, Vorschriften, Richtlinien und Regelwerken beachten. Eine Auswahl der wichtigsten:

Über allem steht die "Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionspräven­tion" des Robert Koch-Instituts (RKI). Die sogenannte ­KRINKO-Empfehlung regelt zudem die Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Krankenhaus­infektionen. Daneben gibt die ­DIN 13063 "Krankenhausreinigung – Anforderungen an die Reinigung und desinfizierende Reinigung in Krankenhausgebäuden und anderen medizinischen Einrichtungen" Hilfestellung bei der Arbeitsausführung und Auswahl der Reinigungsverfahren sowie zu Reinigungsequipment, Maschinen und Hilfsmitteln. Die BGR 206 "Desinfektionsarbeiten im Gesundheitsdienst" regelt die Arbeitssicherheit und Mitarbeitergesundheit bei der Verwendung von Desinfektionswirkstoffen und Maßnahmen bei der Reinigung im Gesundheitswesen. Die VAH-Liste des Verbunds für Angewandte Hygiene (VAH) enthält zugelassene Desinfektionsmittel und Anwendungskonzentrationen für Desinfektionsarbeiten im Krankenhaus und gibt Auskunft über zu verwendende Desinfektionsmittel bei amtlich angeordneten Desinfektionsmaßnahmen. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG, §§ 33 bis 36) regelt die Einhaltung der Infektionshygiene in Gesundheitseinrichtungen in Bezug auf das Reinigungspersonal.

Eigenständige Einheit ein Muss

Ein Unternehmen muss organisatorisch so strukturiert sein oder werden, dass der Kundenbereich Krankenhausreinigung eigenständig und losgelöst vom übrigen Tagesgeschäft geführt und gemanagt wird. Eine Vermischung ist in der Praxis nicht möglich, da die Anforderungen an Aufsichts- und Reinigungspersonal, Equipment und Arbeitsweise sich elementar unterscheiden. Praktischerweise verfügt das (angehende) Krankenhausreinigungsunternehmen über gut geschultes und motiviertes Reinigungspersonal; ein gepflegtes Äußeres, sicheres und freundliches Auftreten des Reinigungsteams sind von Vorteil. Notwendig sind fachlich kompetente Betriebs- und Objektleitungen mit Zusatzausbildung als Desinfektor sowie einschlägigen Weiterbildungen rund um Reinigung in Gesundheitseinrichtungen, Infektionsprävention, Kunden-, Personal- und Qualitätsmanagement sowie eine Gesellen- oder Meisterausbildung.

Die Organisation der Reinigungsabläufe

Das Kernstück der Krankenhausreinigung neben dem ­Hygiene- und Desinfektionsplan ist die Organisation der Reinigungsabläufe. Dazu gehören die Einbeziehung der Desinfektions- und Hygienepläne in die Arbeitsplatzbeschreibung und die Einarbeitung der Reinigungskräfte in ihr Reinigungsrevier be­ziehungsweise ihre Station, aber auch die Integration des Reinigungspersonals in den unsteten Krankenhausbetrieb sowie die Verzahnung der Reinigung mit den stationsindividuellen Tagesabläufen. Dabei spielen individuelle Anforderungen der Stationen eine große Rolle. Denn es macht einen erheblichen Unterschied, ob eine Allgemein-, Urologie-, Entbindungs- oder Infektions­station desinfizierend gereinigt wird. Jede Fachstation hat aufgrund ihrer Patienten individuelle Anforderungen an die Reinigung und deren Abläufe.

Das RKI unterteilt die Krankenhausstationen in fünf Bereiche:

  • Bereiche ohne Infektionsrisiko,
  • Bereiche mit möglichem Infektionsrisiko,
  • Bereiche mit besonderem Infektionsrisiko,
  • Bereiche mit infizierten Patienten und
  • Bereiche, in denen für das Personal ein Infektionsrisiko besteht.

Hygiene- und Desinfektionsplan

Der Hygieneplan umfasst alle Aspekte der Hygiene, einschließlich der persönlichen Hygiene, Verhaltensregeln sowie allgemeine Vorsichtsmaßnahmen zur Infektionsprävention. Ein Desinfektionsplan hingegen ist ein spezifischer Teil des Hygieneplans und konzentriert sich ausschließlich auf die Reinigung und Desinfektion von Oberflächen, Räumen und Arbeitsmitteln. Der Desinfektionsplan regelt, wie oft und womit auf welche Weise gereinigt und desinfiziert wird.

Gefragt ist ein Höchstmaẞ an Hygiene

Bereiche wie der OP oder Intensiv- und Infektions­stationen nehmen bei der Krankenhausreinigung eine beson­dere Stellung ein. Sie unterliegen strengen Zugangsbeschränkungen und erfordern ein Höchstmaß an ­Hygiene und Qualität sowie ­Fachwissen.

Die OP-Säle müssen nach jeder OP zwischen- und nach Arbeitsende schlussgereinigt werden. Dabei muss geplant und nach System, mit speziell dafür vorgeschriebenem Desinfektionsmittel in vorgegebener Konzentration (meist Sauerstoffabspalter) gereinigt werden. Gereinigt wird immer vom patientennahen Bereich (OP-Säule) sternförmig nach außen zu den Wänden. So wird verhindert, dass eventuell in den Außenbereichen vorhandene Bakterien, Viren oder Pilze vom Reinigungstextil oder der Reinigungskraft selbst in das unmittelbare OP- beziehungsweise ­Patientenumfeld verschleppt werden.

So gelingt die Klinikreinigung

  • Hygiene und Qualität stehen im Vordergrund​.
  • Reinigungstextilien aus Mikrofaser verwenden.​
  • Qualitätssicherung ist kein Luxus​.
  • Händehygiene der Reinigungskräfte ist unabdingbar.​
  • Schmutz kann nicht desinfiziert werden​.
  • Hygiene am Reinigungsequipment ist unerlässlich​.
  • Gut geschultes Reinigungspersonal ist ein Muss​.  ​

Die Intensivabteilung ist reinigungstechnisch dem OP fast gleichzusetzen, da die Patienten geschwächt sind und die kleinste Infektion fatale Folgen haben kann. Bei der Reinigung von Infektionsstationen müssen die Reinigungskräfte sicherstellen, dass die in der Station vorhandenen Krankheitskeime unter keinen Umständen in andere Bereiche gelangen können. Reinigungskräfte, die auf Infektionsstationen eingesetzt werden oder mit Patientenausscheidungen in Kontakt kommen können, müssen gegen Hepatitis geimpft sein. Die Kosten trägt das Reinigungsunternehmen.

Touchflächen besonders im Fokus

Den Allgemeinstationen hingegen kommt vergleichsweise eine geringere Bedeutung zu. Sie werden klassisch desinfizierend gereinigt, da von diesen Stationen keine Infektionsgefahr ausgeht. In vielen Krankenhäusern werden im Patientenzimmer nur die Oberflächen und die Nasszellen, aber nicht die Bodenbeläge ­desinfizierend gereinigt. Die Touchflächen, dazu zählen Türgriffe, Stuhl- und Tischunterseiten, die Bettumrandung, Spendersysteme oder Waschbeckenunterseiten, sind ideale Verbreitungsherde für ­Keime und bedürfen daher besonderer Aufmerksamkeit ­sowie Sorgfalt bei der desinfizierenden Reinigung.

Die Allgemeinflächen – Verkehrsflächen, Büros, Arztzimmer ohne Patientenbetrieb, Neben­räume, Treppen oder Abstellflächen wie beispielsweise ein Bettenbahnhof – unterscheiden sich reinigungstechnisch nicht von einer gewöhnlichen Unterhaltsreinigung. Diese Bereiche werden weder desinfizierend gereinigt noch werden an das Reinigungspersonal besondere Anforderungen gestellt.

Mit vorgetränkten Reinigungstextilien

Um als Reinigungsunternehmen im Krankenhaus hygienisch und wirtschaftlich auf der sicheren Seite zu sein, ist es Usus, mit vorgetränkten Reinigungstex­tilien aus Mikrofaser im Abwurfsystem zu arbeiten. Mikrofaser ist durch ihre mechanischen Eigenschaften in der Lage, bis zu 96 Prozent aller auf der Oberfläche befindlichen Keime zu entfernen, was die passive Sicherheit im Zusammenhang mit eingesetzten Desinfektionswirkstoffen erhöht. Wischbezüge und Tücher aus Mikrofaser können manuell oder maschinell vorgetränkt werden. Beim manuellen Verfahren wird das Reinigungstextil mit einer definierten Menge an Desinfektionslösung, zum Beispiel in Moppboxen, übergossen und zum Einsatzort gebracht. Beim maschinellen Verfahren wird im letzten Spülgang Reinigungs- oder Desinfektionsmittel in entsprechender Konzentration zugegeben. Pro Raum, je nach Größe, verwenden die Reinigungskräfte einen oder mehrere vorgetränkte Wischbezüge oder Reinigungstücher, die nach der Reinigung jedes Zimmers abgeworfen und anschließend desinfizierend in der Maschine gewaschen werden.

Keimverschleppung verhindern

Der entscheidende Vorteil dieses Systems ist, dass es zu keiner Keimverschleppung von Zimmer zu Zimmer kommen kann. Zudem ist ausgeschlossen, dass die Desinfektionslösung durch das Auswaschen der ­Reinigungstextilien verkeimt und die Desinfektionswirkung nachlässt. Das System ist in Bezug auf passive Sicherheit und Personalkostenreduzierung unschlagbar. Ein weiterer Vorteil ist, dass diese Methode etwa 80 Prozent weniger Wasser und Desinfektionsmittel verbraucht. Das macht sich gut in der Umweltbilanz und entlastet den Geldbeutel. Anwendungstechnisch muss das Gebäudereinigungsunternehmen Kenn­tnisse in der Anwendung und hygie­nischen Aufbereitung von vorgetränkten Reinigungstextilien mitbringen und über passende Waschtechnik beziehungsweise validierte Waschmaschinen mit entsprechenden Verfahrensmöglichkeiten verfügen.

Strikt nach Leistungsverzeichnis

Bei der Arbeitsorganisation stehen Hygiene und der Schutz der Patienten und Reinigungskräfte im Vordergrund. Es gilt immer: Hygiene geht vor Schnelligkeit und die Reinigung erfolgt strikt nach Leistungsverzeichnis. Diese Aspekte sind auch die Grundlage einer seriösen Kostenkalkulation sowie Arbeitsplatzplanung. Kalkulatorisch ist von Bedeutung, ob es sich um eine Klinik der Maximalversorgung handelt. Diese beherbergt alle Fachdisziplinen beziehungsweise medizinischen Fachstationen. Eine Uniklinik ist gleichzeitig auch ein Lehrkrankenhaus mit einem Anteil an Forschung. Bei Akutkliniken liegt das Augenmerk in der Regel auf schnellen Eingriffen mit kürzerer Liegedauer der Patienten, hohem Patientendurchlauf und 24-Stunden-Betrieb. In der Praxis hat dies Auswirkungen auf die Quadratmeterstundenleistung, die wie­derum die Grundlage der Kostenkalkulation darstellt.

Was bei der Stundensatzkalkulation gilt

Der zweite erhebliche Faktor ist die Stundensatz­­kal­kulation. Sie muss berücksichtigen, für welche Arbeiten Zuschläge bezahlt werden müssen und welche Lohngruppe welchen Tätigkeiten zugrunde liegt. Bei der Kalkulation muss zudem bedacht werden, dass das Unternehmen über einen Desinfektor verfügen muss. Weitere kalkulatorische Größen sind beispielsweise nicht-mitarbeitende Beschäftigte im Bereich Objektleitung oder Vorarbeit, Mitarbeiterweiterbildung und Ausgaben für Reinigungstechnik.

Die Kosten für Mopps und Tücher sowie deren maschinelle Aufbereitung liegen kalkulatorisch schnell im oberen einstelligen Prozentbereich, bezogen auf die Stundensatzkalkulation. Hinzu kommen die Anschaffungs- und Abschreibungskosten. Ein guter Mikrofasermopp hat eine Lebensdauer von etwa 500 bis 800 Wäschen, ein Mikrofasertuch kommt auf maximal 100 Wäschen. Für eine Klinik mit 500 Betten werden rund 500 bis 800 Wischbezüge täglich benötigt, die in doppelter Zahl angeschafft werden müssen. Hinzu kommt eine große Menge an Reinigungstüchern. Um diese Zahl von Reinigungstextilien maschinell aufzubereiten, sind mindestens zwei Zehn-Kilogramm-Waschmaschinen und ein entsprechend dimensionierter Trockner erforderlich. Das Trocknen der Reinigungstextilien ist Pflicht. Die RKI-Richtlinie schreibt vor, dass Reinigungstextilien trocken aufbewahrt und zu ihrem Verwendungsort gebracht werden müssen. Beim Einsatz von maschinell vorgetränkten Wischbezügen und Tüchern muss sichergestellt sein, dass die vorgegebene Desinfektionskonzentration über den gesamten Verwendungszeitraum gewährleistet ist.

Uwe Büttner | heike.holland@holzmann-medien.de

Uwe Büttner - © privat

Uwe Büttner

ist Gebäudereinigermeister, öffentlich ­bestellter ­­und ­vereidigter Sachverständiger ­und ­selbst­ständiger Berater mit dem ­­Schwerpunkt öffentliche Ausschreibungen ­(­reinigungsexperte.de).