Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) führt zum 1. Juli 2026 zwei neue Arbeitschutzprämien ein: zum einen für Drohnen, zum anderen für temporäre Absturz- und Durchsturzsicherungen.

Die BG Bau passt ihr Förderprogramm nach eigener Aussage fortlaufend an aktuelle Entwicklungen im Arbeitsschutz an, um technische Neuerungen und veränderte Arbeitsverfahren zu berücksichtigen. "Mit den neuen Prämien für Drohnen sowie für temporäre Absturz- und Durchsturzsicherungen stärken wir gezielt den präventiven Arbeitsschutz in unseren Mitgliedsunternehmen und unterstützen sie dabei, in sichere Lösungen zu investieren", sagt Hans-Jürgen Wellnhofer, kommissarischer Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG Bau.
Drohnen können in der Bauwirtschaft eine wirksame Arbeitsschutzlösung sein, indem sie gefährliche Kontroll- und Reinigungsarbeiten übernehmen und so die Sicherheit erhöhen, etwa bei Einsätzen an Dächern und Fassaden, in Schächten und Kanälen oder in belasteten Bereichen. Künftig bezuschusst die BG Bau sowohl die Anschaffung von Drohnen als auch den Erwerb eines Drohnen-Führerscheins sowie die Anmeldung von Drohnen beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Die Förderung erfolgt beitragsabhängig und beträgt bis zu 2.000 Euro pro Jahr und Mitgliedsbetrieb.
Absturz- und Durchsturzunfälle zählen der Berufsgenossenschaft zufolge zu den häufigsten Ursachen tödlicher Arbeitsunfälle am Bau. Die neue Förderung für die Anschaffung temporärer Absturzsicherungen für Schalungsarbeiten sowie temporärer Durchsturzsicherungen für Arbeiten an lichtdurchlässigen Dachbauteilen kann beitragsabhängig sowie beitragsunabhängig erfolgen. Im Falle einer beitragsabhängigen Förderung werden auf Antrag 50 Prozent der Anschaffungskosten erstattet, maximal jedoch 3.000 Euro. Bei einer beitragsunabhängigen Förderung können Unternehmen einen Zuschuss von bis zu 10.000 Euro bekommen.
Förderbedingungen überarbeitet
Parallel zur Einführung neuer Prämien hat die BG Bau ihre Förderbedingungen überarbeitet, um das Antragsverfahren zu vereinfachen und den Zugang zu den Arbeitsschutzprämien zu erleichtern. Durch die Neuausrichtung können viele Unternehmen zukünftig eine höhere Fördersumme in Anspruch nehmen. Dafür wurden die Förderstufen der beitragsabhängigen Förderung neu strukturiert. Statt fünf Stufen wird es ab dem 1. Juli 2026 nur noch vier geben. Die maximale jährliche Fördersumme richtet sich nach dem Mitgliedsbeitrag und ist wie folgt gestaffelt:
- Stufe A: Mitgliedsbeitrag 100 bis 1.000 Euro, Förderung bis zu 250 Euro
- Stufe B: Mitgliedsbeitrag 1.001 bis 25.000 Euro, Förderung bis zu 5.000 Euro
- Stufe C: Mitgliedsbeitrag 25.001 bis 100.000 Euro, Förderung bis zu 10.000 Euro
- Stufe D: Mitgliedsbeitrag ab 100.001 Euro, Förderung bis zu 20.000 Euro.
"Wir wollen erreichen, dass möglichst viele Unternehmen in einen wirksamen Arbeitsschutz investieren können und sie dabei finanziell noch besser unterstützen, deshalb gestalten wir unser Förderprogramm nicht nur einfacher, sondern auch leistungsstärker", sagt Wellnhofer.
Auslaufende Prämien: Fristen beachten
Mit der Neuausrichtung des Prämienprogramms werden zum 30. Juni 2026 einige bestehende Arbeitsschutzprämien eingestellt. Unternehmen sollten daher prüfen, ob geplante Investitionen noch unter die bisherigen Förderbedingungen fallen. Für betroffene Prämien gilt eine Übergangsregelung, die Förderansprüche sichert: Wer entsprechende Produkte vor dem 30. Juni 2026 erwirbt, kann den Antrag auf Förderung noch bis zu ein Jahr nach dem Kaufdatum stellen.
Alle Details zu den Arbeitsschutzprämien sind auf der Seite bgbau.de/praemien abrufbar. /GH