Ab diesem Jahr müssen sich Schädlingsbekämpfer neuen Herausforderungen stellen: Sie dürfen bestimmte Giftköder nicht mehr präventiv auslegen. Welche Alternativen es dazu gibt.

Monatelang hatte die Europäische Kommission diskutiert, herausgekommen war schließlich ein Kompromiss: Nach einer ausführlichen Bewertung war der präventive Einsatz von antikoagulanten Rodentiziden für fünf Jahre genehmigt worden. Antikoagulanzien schädigen die Fortpflanzung und blockieren die Blutgerinnung, was zu inneren Blutungen und damit zum Tod der Schädlinge führt.
Dieser Fünfjahreszeitraum läuft nun Ende Juni ab. Die entsprechende Ankündigung ist in klassischem Beamtendeutsch verfasst: „… Entsprechend werden antikoagulante Rodentizide nicht für die Verwendung zur befallsunabhängigen Dauerbeköderung (Permanentbeköderung), zur Vorbeugung eines Nagetierbefalls, zur Befallsermittlung oder zur Überwachung von Nagetieraktivität zugelassen.“ Für die Schädlingsbekämpfer stellt dies eine Zäsur dar.
Das Problem mit Antikoagulanzien
Chemiker unterteilen Antikoagulanzien in eine erste Generation (Wirkstoffe: Warfarin, Chlorophacinon und Coumatetralyl) und eine zweite Generation (Wirkstoffe: Bromadiolon, Difenacoum, Brodifacoum, Difethialon und Flocoumafen). Durch Bioakkumulation reichern sie sich in den Körpern von Ratten und Mäusen an, mitunter kann das aber auch für Haus- oder Wildtiere gefährlich werden. Wirkstoffe der zweiten, potenteren Generation bauen sich zudem sehr langsam ab und zählen deshalb zu den PBT-Stoffen (persistent, bioakkumulierend, toxisch).
Dass diese Mittel nun nicht mehr präventiv, ohne den Nachweis eines Befalls, ausgelegt werden dürfen, scheint auf den ersten Blick die richtige Entscheidung zu sein. Auf den zweiten Blick ist die Situation für die Schädlingsbekämpfer aber kompliziert. Nager und Co. verursachen jährlich Schäden in Milliardenhöhe an Umwelt und Infrastruktur, und da sie sich durch den Klimawandel und immer mildere Winter schneller vermehren, werden diese Zahlen weiter steigen. Zwar gibt es bundesweit rund 1.000 Unternehmen mit geschätzt etwa 6.000 Beschäftigten in dieser Branche; viele Betriebe kommen aber schon jetzt kaum noch mit der Arbeit hinterher, denn sie werden nicht nur in der Landwirtschaft oder der Lebensmittelindustrie gebraucht, sondern auch von Privatleuten.
Natürlich gibt es Alternativen zu Antikoagulanzien, die sich präventiv einsetzen lassen. Cholecalciferol etwa führt zu einem tödlichen Kalziumüberschuss, wirkt aber nur verzögert und kann auch für Hunde oder Katzen gefährlich sein. Zinkphosphid wirkt dagegen sehr schnell, entwickelt bei Kontakt mit Magensäure jedoch hochentzündliche Gase. Und Alpha-Chloralose, das seit 2011 in der EU zugelassen ist, führt zu einer Hypothermie; die Nagetiere erfrieren sozusagen. Doch auch dieses Mittel kann Haustiere schädigen.
Ein weiterer vielversprechender Ansatz liegt in der Pille für das Tier. Sprich: Präparate, die die Tiere unfruchtbar machen, ohne sie direkt zu töten, was langfristig zu einer natürlichen Reduktion der Population führt. Noch sind diese Mittel in Europa wenig verbreitet, andere sind noch in der Erforschung, doch das Verbot der präventiven Dauerbeköderung könnte ihre Marktrelevanz erhöhen und ihre Zulassung vorantreiben.
Weit verbreitet ist nicht zuletzt der Einsatz von Schlagfallen wie die klassische Mausefalle. Toxische Stoffe sind dabei nicht nötig und die Gefahr für andere Tiere ist relativ gering. Das Allheilmittel für die Schwierigkeiten in der Schädlingsbekämpfung sind aber auch Schlagfallen nicht. Einerseits sind sie oft nicht nachhaltig konzipiert, da sich viele Hersteller bei Funkfallen für nicht austauschbare Akkus entscheiden und man die Falle somit nach rund drei Jahren austauschen muss. Hinzu kommt: Fachpersonal muss sie alle 24 Stunden überprüfen, um den Tieren unnötiges Leid zu ersparen, falls die Falle keine tödliche Wirkung hatte. Und das ist zeitlich ziemlich aufwendig, gerade bei starkem Befall.
Den Befall aus der Ferne feststellen
Bis hierher lässt sich festhalten: Durch die Änderung bei den Antikoagulanzien wird ab Juli der ohnehin schon immense Zeitaufwand für die Schädlingsbekämpfung weiter zunehmen. Eine Erleichterung verspricht hier die Nutzung digitaler Monitoring-Lösungen, die es bereits von verschiedenen Unternehmen gibt. Eines davon ist Zepta aus Dresden. Ihr Konzept: Mithilfe von Sensoren können Schädlingsbekämpfer aus der Ferne einen Befall feststellen. Sobald sich das Gewicht des Köders (das kann im ersten Schritt ein nicht- toxischer Köder sein) ändert, er also angeknabbert wurde, informiert das System in Echtzeit darüber und der Schädlingsbekämpfer kann dann im zweiten Schritt gezielt Gift einsetzen. "Grob gesagt haben wir eine Küchenwaage mit einer SIM-Karte kombiniert – simpel, aber effektiv", erklärt Zepta-Mitgründer Lukas Deuscher.
Der große Vorteil solcher Systeme liege in ihrer Präzision und Effizienz: Statt regelmäßig jede Station manuell zu kontrollieren, können Fachkräfte gezielt Problemstellen bearbeiten. Das senke Kosten und reduziere gleichzeitig den unnötigen Einsatz von Bioziden. Studien würden zeigen, dass der Einsatz intelligenter Monitoring-Systeme den Wartungsaufwand um bis zu 80 Prozent senken kann, ohne die Wirksamkeit der Bekämpfung zu gefährden. Ein weiterer Vorteil für Schädlingsbekämpfer ist die Retrofitfähigkeit der beschriebenen Lösung. Das heißt: Fachkräfte können das digitale System in ihrer gewohnten Rattenköderbox beziehungsweise mit dem gewohnten Köder nutzen.
Die neue Rechtslage verlangt zudem eine engmaschige Dokumentation. Der Einsatz von Rodentiziden ist künftig nicht nur an einen konkreten Befallsnachweis gebunden, sondern auch an eine lückenlose Nachvollziehbarkeit der Maßnahme. Das bedeutet, dass alle Schritte exakt dokumentiert und archiviert werden müssen: von der Feststellung über die Art des eingesetzten Mittels bis hin zur Dauer der Anwendung. Auch hierbei bieten digitale Systeme Unterstützung, indem sie automatische Protokolle generieren, die sowohl intern als auch gegenüber Behörden genutzt werden können.
Für viele Betriebe bedeutet der Wegfall der präventiven Dauerbeköderung zunächst eine Unsicherheit und nicht zuletzt eine wirtschaftliche Herausforderung. Doch zugleich bietet die Gesetzesänderung die Chance, Prozesse zu modernisieren und das Schädlingsmanagement an die Standards einer nachhaltigen und verantwortungsbewussten Unternehmensführung anzupassen. Denn die Anforderungen an Hygiene, Produktsicherheit und Umweltverträglichkeit steigen; nicht nur gesetzlich, sondern auch im Hinblick auf die Erwartungen von Kunden und der Öffentlichkeit.
Quelle: Zepta | guenter.herkommer@holzmann-medien.de