BIV informiert zu KI und Cybersecurity

Der Bundesinnungsverband (BIV) hat ein Informationspapier zum Thema Künstliche Intelligenz (KI) veröffentlicht. Zudem gibt es für die Unternehmen wichtige Updates im Bereich der Cybersecurity.

Mit dem Whitepaper möchte der Branchenverband seine Mitglieder bei der strategischen Nutzung von KI unterstützen. - © Media Srock – stock.adobe (generiert mit KI)

Das vom Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) erstellte Dokument zum Thema Künstliche Intelligenz erläutert grundlegende Begriffe, Chancen sowie Herausforderungen im Umgang mit KI. Ziel ist es, die Mitglieder bei der strategischen Nutzung zu unterstützen. Dem Whitepaper vorausgegangen ist ein verbandsinterner KI-Workshop; die wichtigsten Erkenntnisse daraus haben die beiden KI-Experten Prof. Christian Schlicht sowie Philipp Gellert zusammengefasst. Im nächsten Schritt ist ein zweites KI-Papier in Arbeit, welches im Rahmen der Fachmesse CMS Berlin 2025 (23. bis 26. September) veröffentlicht werden soll und in dessen Mittelpunkt dann praxisnahe Anwendungsmöglichkeiten für die Unternehmen stehen.

Neben KI ist dem BIV aktuell ein weiteres Thema wichtig: Cybersecurity. Aktuell müsse die Aufmerksamkeit in Richtung Sicherheit von kritischer Infrastruktur gesteigert werden. Dazu zählen Gebäudedienstleister zwar nicht; allerdings stünden diese durch die Reinigung derartiger Liegenschaften im Datenaustausch mit den Kunden. Dies biete mögliche Einfallstore für Cyberangriffe. Zwei Gesetzesvorhaben seien diesbezüglich aktuell besonders relevant:

  • Mit der NIS-2-Richtlinie der EU soll ein gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Europäischen Union geschaffen werden. Da die Informations- und Kommunikationstechnologie-Lieferkette zu bewerten ist, können auch Dienstleister vom Gesetz betroffen sein.
  • Mit dem KRITIS-Dachgesetz folgen Pläne zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen. Es ergänzt bestehende Regelungen zur IT-Sicherheit und erweitert diese um zentrale Aspekte des physischen Schutzes. Das KRITIS-Dachgesetz richtet sich primär an Betreiber kritischer Anlagen. Diese müssen jedoch auch sicherstellen, dass ihre Dienstleister die erforderlichen Sicherheits- und Resilienzmaßnahmen umsetzen /GH