Bereits seit 1. Januar 2025 gelten neue Branchenmindestlöhne für die gewerblich Beschäftigten im Gebäudereiniger-Handwerk. Nun ist der neue Mindestlohntarifvertrag vom Bundesarbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklärt worden.

Nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt am 28. Januar tritt die Allgemeinverbindlichkeit zum 1. Februar in Kraft. Sie verpflichtet Unternehmen, die gewerblich Reinigungsdienstleistungen anbieten, die allgemeinverbindlichen Mindestlöhne zu zahlen.
Der allgemeinverbindliche Branchenmindestlohn in Lohngruppe 1/Einstiegslohn (Innen- und Unterhaltsreinigung) beträgt seit 1. Januar 14,25 Euro (zuvor: 13,50 Euro). In Lohngruppe 6 (Fachkräfte sowie Glas- und Fassadenreinigung) sind es 17,65 Euro (zuvor: 16,70 Euro).
In einem zweiten Schritt steigen die Löhne zum 1. Januar 2026 auf 15 Euro in Lohngruppe 1 und 18,40 Euro in Lohngruppe 6. Auf diesen Tarifkompromiss hatten sich der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und die Gewerkschaft IG BAU Mitte November in der vierten Tarifrunde geeinigt.
Die neuen Tarifverträge (Mindestlohn- und Lohntarifvertrag) liegen inzwischen auch in gedruckter Form vor und können beim BIV bestellt werden. /HH