2025: Im Gebäudereiniger-Handwerk gilt ein neuer Tarifvertrag

Am 1. Januar 2025 ist im Gebäudereiniger-Handwerk ein neuer Tarifvertrag in Kraft getreten. Der (allgemeinverbindliche) Branchenmindestlohn ist in Lohngruppe 1 von 13,50 Euro auf 14,25 Euro gestiegen und in Lohngruppe 6 von 16,70 Euro auf 17,65 Euro.

In Lohngruppe 1 beträgt der Branchenmindestlohn jetzt 14,25 Euro, in Lohngruppe 6 sind es 17,65 Euro. - © Chopard Photography – stock.adobe.com

In einem zweiten Schritt steigen die Löhne zum 1. Januar 2026 auf 15 Euro in Lohngruppe 1 und 18,40 Euro in Lohngruppe 6.

Die Azubivergütungen betragen seit 1. Januar 2025 für die zweijährige Laufzeit des Tarifvertrages je nach Lehrjahr 1.000 Euro (bislang 900 Euro), 1.150 Euro (bislang 1.035 Euro) beziehungsweise 1.300 Euro (bislang 1.200 Euro).

Auf diesen Tarifkompromiss hatten sich der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und die Gewerkschaft IG BAU Mitte November in der vierten Tarifrunde geeinigt.

Ein 13. Monatseinkommen, wie von der IG BAU für Gewerkschaftsmitglieder gefordert, sieht der Tarifvertrag nicht vor. Beide Seiten haben ab Ende 2025 Gespräche über einen möglichen Gewerkschaftsbonus ab 2027 vereinbart.

Christian Kloevekorn, Vorsitzender der BIV-Tarifkommission, hatte nach den Verhandlungen mit "harten, teils verhärteten Gesprächen" von einem Kompromiss gesprochen, der "den wirtschaftlich und politisch unsicheren Zeiten, den Interessen der Branche sowie der Sozialpartnerschaft Rechnung trage". Gewichtige Argumente seien die Allgemeinverbindlichkeit und die zweijährige Planungssicherheit für Unternehmen und Auftraggeber.

Im Nachgang der Verhandlungen hatten sowohl die "Große Tarifkommission" des BIV als auch die Bundestarifkommission der IG BAU den Weg frei gemacht für die Beantragung der Allgemeinverbindlichkeit im Rahmen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). /HH