Ambulante Gesundheitseinrichtungen: So gelingt die Reinigung

Auch bei der Reinigung und Desinfektion ambulanter medizinischer Einrichtungen müssen sich Betreiber und Gebäude­reinigungsunternehmen mittlerweile vielfältigen Herausforderungen und Vorgaben stellen. Dabei spielt vor allem der Risikobereich eine Rolle.

Was ist bei der Reinigung und Desinfektion in ambulanten medizinischen Einrichtungen zu beachten? Die KRINKO-Empfehlung "Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen" gibt Antworten. - © felix – stock.adobe.com

Im Vergleich zur Zeit vor der Corona-Pandemie hat sich einiges getan. Die Sichtweise der Betreiber und der Umgang der medizinischen Beschäftigten mit den Patienten haben sich gewandelt. Früher, so der Eindruck, wurde zumindest das Thema Desinfektion eher lockerer gehandhabt. Inzwischen haben Desinfektion und Hygiene speziell in ambulanten Gesundheitseinrichtungen – Arztpraxen aller Art, Medizinische Versorgungzentren (MVZ), Dialysezentren oder Herzkatheterlabore – enorm an Bedeutung gewonnen.

Es gilt die KRINKO-Empfehlung

Die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim ­Robert Koch-Institut (RKI) und Teile des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sowie die Hygieneverordnungen der Bundesländer spielen bei der Reinigung und Desinfektion in ambulanten Gesundheitseinrichtungen eine zentrale Rolle. Die KRINKO erstellt Empfehlungen zur Prävention nosokomialer Infektionen sowie Vorgaben zu betrieblich-organisatorischen und baulich-funktio­nellen Maßnahmen der Hygiene in medizinischen Einrichtungen. Diese Empfehlungen ("Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen") sind Anlagen zur RKI-Richtlinie für Krankenhaus­hygiene und Infektionsprävention. In den Empfehlungen sind alle – nicht nur die Reinigung betreffenden – hygienerelevanten Themen benannt und für ambulante Gesundheitseinrichtungen vorgegeben.

Hygienevorgaben und Risikobereiche

Die KRINKO unterscheidet grob zum einen in Hygienevorgaben (wann ist was wie zu desinfizieren?) und zum anderen unterteilt sie die Praxen und Einrichtungen in verschiedene Risikobereiche. Somit gibt die KRINKO-Empfehlung die Organisation der Betriebshygiene in ambulanten Gesundheitseinrichtungen vor und bestimmt, wie welche Nutzungsbereiche ­unter ­hygienischen Gesichtspunkten zu reinigen beziehungsweise zu desinfizieren sind. Nachfolgend ein kleiner Überblick über Hygiene- und Risikobereiche:

  • Basishygiene: Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen, Hände­hygiene, Infektionsprävention bei übertragbaren Krankheiten und Aufbereitung von Medizinprodukten.
  • Baulich-funktionelle Hygiene: Anforderungen der Hygiene an abwasserführende Systeme in medizinischen Einrichtungen und Anforderungen der Hygiene an die baulich-funktionelle Gestaltung und Ausstattung.
  • Risikobereiche: Weiter wurden Einrichtungen bezüglich der ­potenziellen Keimbelastung überprüft, zum Teil neu bewertet und in Risikobereiche eingeteilt (siehe Übersicht unten).
© rationell reinigen/Quelle: KRINKO

Reinigung wie auf Allgemeinstationen

Man kann somit sagen, dass in ambulanten Gesundheitseinrichtungen die gleichen Rahmenbedingungen wie im Krankenhaus auf den allgemeinen Stationen gelten. Oberflächen mit möglichem sowie erhöhtem Infektionsrisiko müssen arbeitstäglich desinfizierend gereinigt werden. Sanitäre Anlagen sind so zu reinigen, dass für die Nutzer keine Gefahr der Ansteckung mit krankmachenden Keimen ausgeht. Allgemeinbereiche können konventionell gereinigt werden.

Das medizinische Personal und die Reinigungskräfte unterliegen dem Infektionsschutz­gesetz und müssen entsprechend untersucht, unterwiesen, geimpft und geschult werden. Zudem müssen Beschäftigte, die nach 1970 geboren sind, nachweislich gegen Masern geimpft sein.

Hygienepläne sind ein Muss

Um die Hygiene zu gewährleisten, sind Betreiber von ambulanten Gesundheitseinrichtungen verpflichtet, Desinfektions- und Hygienepläne einrichtungsspezifisch zu erstellen. Wichtig ist, dass der Hygieneplan (in Papierform oder elektronisch) allen Beschäftigten und dem Gebäudereinigungsbetrieb jederzeit zugänglich ist. Eine Unterweisung der Beschäftigten und der Reinigungskräfte ist zu Beginn des Arbeitsverhältnisses, bei relevanten inhaltlichen Änderungen sowie mindestens einmal jährlich dokumentiert durchzuführen.

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    Vereinfacht gesagt gelten in ambulanten Gesundheitseinrichtungen die gleichen Rahmenbedingungen wie im Krankenhaus auf den allgemeinen Stationen.
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    Was ist bei der Reinigung und Desinfektion in ambulanten medizinischen Einrichtungen zu beachten? Die KRINKO-Empfehlung "Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen" gibt Antworten.

Entscheidend ist nicht die Fachdisziplin

Bei den zu beachtenden Regeln, Vorschriften und Empfehlungen bezüglich der Reinigung und Desinfektion spielt – neben den Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen – auf gewisse Weise auch die Art der ambulanten Gesundheits­einrichtung eine Rolle. Es liegt auf der Hand, dass für eine Hausarztpraxis, in der überwiegend Alltagsbeschwerden behandelt werden, weniger strenge Hygiene­vorgaben gelten als beispielsweise für eine Zahnarztpraxis mit eigenem OP für kieferchirurgische Eingriffe. Bei den KRINKO-Empfehlungen wird allerdings nicht nach der Fachdisziplin, sondern nach den Risikobereichen unterschieden. Ein Warte­zimmer ist eben immer ein Wartezimmer und eine Besucher­toi­lette eine Besuchertoilette – unabhängig davon, ob es sich um eine Allgemeinarzt­praxis oder ein chirurgisches Zentrum handelt. Deshalb richten sich die Reinigungs- und Desinfektionsanforderungen danach, wie hoch die potenzielle Gefahr einer Infektion für die Patienten ist – und eben nicht nach der Fachdisziplin.

In einer Hausarztpraxis werden eher seltener offene Wunden behandelt und die Patienten sind überwiegend in einer vergleichsweise guten körperlichen Verfassung. Anders sieht es zum Beispiel in Dialyseeinrichtungen aus. Dort werden Patienten versorgt, die oftmals eine eingeschränkte Immunabwehr besitzen und körperlich geschwächt sind. Daher sind sie besonders anfällig für Infektionen und müssen in besonderem Maß vor Keimen geschützt werden. In diesen Einrichtungen sollte in allen Bereichen und an allen Einrichtungsteilen eine desinfizierende Reinigung durchgeführt werden.

Zur groben Orientierung könnte man ambulante ­Gesundheitseinrichtungen in drei Reinigungs- und Desinfektionsklassen einteilen:

  • Allgemeinmedizinische oder HNO-Praxen, Augen­ärzte, Zahnarztpraxen ohne OP, Orthopädiepraxen und Physiotherapiepraxen.
  • Dermatologische Praxen mit und ohne OP, kardiologische Praxen mit Herzkatheterlabor, chirurgische Praxen, Zahnarztpraxen mit OP-Einheit, Dialyseeinrichtungen oder onkologische Tageskliniken.
  • Medizinische Versorgungszentren (MVZ) mit mehreren Disziplinen. Aufgrund der interdisziplinären Ausrichtung besteht ein besonderes Risiko für noso­komiale ­Infektionen. Meist finden sich in einem MVZ viele medizinischen Disziplinen unter einem Dach und die Patienten werden oft an einem Tag von mehreren Spezialisten behandelt. Dadurch sind solche Einrichtungen fast schon prädestiniert für Keimverschleppungen und Kreuzkontaminationen.

Touchflächen besonders gut reinigen

Bei der Reinigung und Desinfektion wird der Schwerpunkt generell auf die Bereiche gelegt, von denen ein erhöhtes Infektionsrisiko für die Patienten ausgeht. Dazu zählen Toiletten, Behandlungsräume nebst Liege, das Labor zur Blutentnahme und die ärztliche Hand. Besondere Aufmerksamkeit sollte vor allem den Touchflächen gewidmet werden – Türgriffe, nicht berührungslose Desinfektionsmittelspender, der Empfangstresen, Besucherstühle und -tische sowie Lichtschalter und Garderoben. Bei Stühlen, ­Tischen, Tresen und Behandlungsliegen gelten auch die Unter­seiten unter hygienischen Gesichtspunkten als kritisch, bei Garderoben sind es die Kleiderbügel. Um zum Beispiel einen Stuhl zurechtzurücken, wird die Sitzfläche mit den Fingern an der Unterseite umschlossen, und daher ist die Unterseite nicht minder mit Keimen belastet als die Sitzfläche. Somit sollte bei der Reinigung und Desinfektion in ambulanten Gesundheitseinrichtungen viel Wert und Sorgfalt auf die Reinigung und Desinfektion dieser Touchflächen gelegt werden. Bereiche allgemeiner Art wie Verkehrsflächen, Eingangsbereiche oder Warte­zonen, von denen wenig bis keine Infektionsgefahr ausgeht, müssen laut Risikoeinschätzung der KRINKO nicht desinfizierend gereinigt werden.

Individueller Hygieneplan erforderlich

Wie die Beispiele zeigen, muss in ambulanten Gesundheitseinrichtungen sehr differenziert vorgegangen werden. Es ist schlicht nicht möglich, die Anforderungen an die Reinigung und Desinfektion an der Fachdisziplin festzumachen. Daher muss der Hygieneplan, der die Pflicht zur Erstellung des Desinfektionsplans enthält, individuell für die jeweilige ambulante Gesundheitseinrichtung erarbeitet und darauf abgestimmt werden.

Neben der Desinfektion von Flächen ist die Hände­hygiene ein weiterer zentraler Punkt bei der Vermeidung von nosokomialen Infektionen in ambulanten Gesundheitseinrichtungen. Denn mangelnde Personal- und Händehygiene ist die häufigste Ursache für Keimverschleppung und Kreuzkontamination von Oberflächen. Demzufolge ist es zur Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Personalhygiene für Mitarbeiter in Gesundheitseinrichtungen erforderlich, einen Händedesinfektions- und Hautschutzplan zu erstellen und allen Beteiligten zugänglich zu machen. Anleitungen zur Händedesinfektion und Desinfektionsmittelspender gehören daher nicht nur in Dienst- und Behandlungsräumen, sondern auch in den Sanitärräumen zum gewohnten Bild.

Die KRINKO differenziert stärker zwischen Flächenreinigung, desinfizierender Flächenreinigung und Flächendesinfektion. Im Vergleich zu Patienten, Mitarbeitern und Besuchern als Infektionsquelle und Überträger gewinnen die Oberflächen an Bedeutung. Ober- und Touchflächen in Innenräumen sind als Quelle nosokomialer Infektionen wissenschaftlich gut untersucht und wurden neben dem Menschen als zentrale Infektionsquelle belegt. Eine nosokomiale Infektion ist eine Infektion, an der ein Patient im Zuge eines Aufenthalts oder einer Behandlung in einer stationären oder ambulanten Gesundheitseinrichtung erkrankt.

Oberflächen, Einrichtungen und Ausstattungen müssen aus diesem Grund hygienisch aufbereitet werden können und sollen eine geschlossene Oberflächenstruktur haben. Das wirft natürlich Fragen auf, und man kommt nicht umhin, manche Standards in Gesundheitseinrichtungen zu hinterfragen. Am widersprüchlichsten in Bezug auf die Desinfektion von Flächen und Oberflächen sind wohl die in vielen Wartezimmern vorzufindenden textilen Bodenbeläge, textile Sitzbezüge oder ausgelegte Zeitschriften.

Textile Beläge im Wartezimmer?

Zugegebenermaßen kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Betreiber von ambulanten Gesundheitseinrichtungen diese Gegenstände und Einrichtungsteile desinfizierend reinigen. Das ist laut Risiko­einteilung nach KRINKO auch nicht generell nötig – zumindest, solange kein Infektionsgeschehen vorliegt. Im Fall einer Kontamination dieser Flächen und Gegenstände muss das Gebäudereinigungsunternehmen oder der Betreiber – je nachdem, wer für die Reinigung verantwortlich ist – dafür Sorge tragen, dass sich auch diese Oberflächen durch geeignete Maßnahmen und Verfahren nach der Reinigung und Desinfektion in einem hygienisch unbedenklichen Zustand befinden. Dies setzt grundsätzlich voraus, dass die Oberflächen und Bodenbeläge unter dem Gesichtspunkt der desinfizierenden Aufbereitung geeignet sind. Geeignet sind alle geschlossenen, homogenen, nicht-textilen Ober­flächen wie Kunststoffe, Edelstahl, Elastomer, Lino­leum, Melaminharz, Natur- oder Kunststein. ­Ungeeignet sind offenporige und heterogene Mate­rialien und Oberflächen wie Textil­beläge, Textilvor­hänge, unbehandeltes Holz oder textile Sitzflächen.

Von Vier-Farben-System bis Mikrofaser

Bei der desinfizierenden Reinigung in ambulanten Gesundheitseinrichtungen ist – ähnlich wie in Krankenhäusern – einiges zu beachten. So müssen die Desinfektion und Reinigung mit einem Vier-Farben-System und am besten mit Mikrofasertextilien durchgeführt werden. Mikrofasertextilien haben den Vorteil, dass durch die Mechanik der Mikrofaser bei der Reinigung der Oberflächen weit über 90 % der Keime auch ohne Desinfektionswirkstoff entfernt werden. Somit bieten Mikrofasertextilien bei der Reinigung in ambulanten Gesundheitseinrichtungen ein hohes Maß an passiver Sicherheit in puncto Keimreduzierung.

Am besten vorgetränkt

Die eingesetzten Reinigungsgeräte müssen zudem unter hygienischen Gesichtspunkten geeignet sein und bei Bedarf desinfizierend aufbereitet werden können. Die Reinigungstextilien sollten – wie im Krankenhausbereich – desinfizierend aufbereitet, keimfrei gelagert und trocken zum Anwendungsort gebracht werden. Vor der Desinfektion müssen haftende Verschmutzungen entfernt werden – denn Schmutz lässt sich bekanntlich nicht desinfizieren. Wenn möglich, sollten die Reinigungstextilien vorgetränkt zum Einsatz kommen und nicht wieder ausgewaschen, sondern nach der Nutzung verworfen und neu aufbereitet werden. Außerdem sollten Desinfektionswirkstoffe verwendet werden, die ein breites Anwendungsspektrum aufweisen und alle Bakterien, Viren, Pilze und Sporen zuverlässig eliminieren, um Multiresistenzen zu verhindern.

Uwe Büttner | heike.holland@holzmann-medien.de

Uwe Büttner

Uwe Büttner - © privat

ist Gebäudereinigermeister, öffentlich bestellter ­und vereidigter Sachverständiger und selbst­ständiger Berater mit dem ­Schwerpunkt öffentliche Ausschreibungen­ ­– www.reinigungsexperte.de.