Rahmentarifvertrag jetzt allgemeinverbindlich

Die Tarifkommission im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den zwischen dem BIV und der IG Bau ausgehandelten Rahmentarifvertrag (RTV) für allgemeinverbindlich erklärt.

Mit knapp 700.000 Mitarbeitern ist die Gebäudereinigung Deutschlands beschäftigungsstärkste Handwerksbranche. - © rationell reinigen

In Kraft getreten ist der RTV zum 1. November 2019. Mit der am 26. Februar verkündeten Entscheidung gilt der RTV rückwirkend vom 1. Januar bundesweit für alle Unternehmen und Beschäftigten im gewerblichen Gebäudereiniger-Handwerk, unabhängig von einer Mitgliedschaft im BIV oder bei der IG Bau.

 „Wir haben viel Zeit, Kraft und Kompromissbereitschaft aufgewandt, dass unsere Branche neben allgemeinverbindlichen Tariflöhnen nun auch wieder faire und rechtlich eindeutige Spielregeln hat, die für die gesamte Branche gelten“, so BIV-Geschäftsführer Johannes Bungart. „In Zeiten wachsenden Azubi- und Arbeitskräftemangels sind das hilfreiche tarifpolitische Schritte, um die Attraktivität unserer Branche zu steigern.“

Ab dem Sommer stehen in der Branche neue Tarifverhandlungen zwischen BIV und IG Bau an. Dann geht es um die Tariflöhne ab 2021 .