home / Betrieb / Ausschreibung / Vergabe / UVgO für Bund und Behörden verpflichtend Ausschreibung / Vergabe - 4. Dezember 2017 Vergaberecht − damit Sie Bescheid wissen! UVgO für Bund und Behörden verpflichtend »Alle Bundesauftraggeber müssen seit dem 2. September 2017 die UVgO anwenden.« ZUGANG EXKLUSIV FÜR ABONNENTEN VON RR Sie sind noch kein Abonnent? Jetzt Abo bestellen und Zugang erhalten! zum Abo Als Abonnent haben Sie Zugriff auf das Heftarchiv. Weitere Abo-Angebote finden Sie hier. E-Mail* Passwort* › Passwort vergessen? › Jetzt registrieren und Vorteile genießen CAPTCHA