Arbeitsverträge: Fiskus ausgebremst

Arbeitsverträge mit ­Angehörigen müssen korrekt sein. - © Gina Sanders/Fotolia.com

Fiskus ausgebremst

Oft packen auch die Eltern des Handwerkers im Betrieb mit an und bekommen dafür als Minijobber ein Gehalt überwiesen. Die Prüfer des Finanzamts unterstellen hier gerne, dass diese Arbeitsverhältnisse nur auf dem Papier existieren und nur wegen des Betriebsausgabenabzugs vereinbart wurden. In einem Urteilsfall wollte ein übereifriger Prüfer den Betriebsausgabenabzug kippen, weil die Eltern des Betriebsinhabers angaben, unbezahlte Mehrarbeit zu leisten.

Der Prüfer sah einen Verstoß gegen die Fremdüblichkeit. Der Bundesfinanzhof bremste den Prüfer aus. Unbezahlte Mehrarbeit von Angehörigen ist unschädlich, auch fremde Aushilfen nehmen Mehrarbeit in Kauf, um ihren Job zu behalten (BFH, Az. XI R 31 / 12).

Tipp: Führen Sie Aufzeichnungen, an welchen Tagen der Angehörige wie lange mit welchen Arbeiten im Betrieb beschäftigt war.