Das Bundeskabinett hat auf seiner letzten Sitzung vor den Bundestagswahlen den neuen Mindestlohntarifvertrag 2014/2015 in der Gebäudereinigung für allgemeinverbindlich erklärt.
Die Bundesregierung ist damit der 6:0-Empfehlung des Tarifausschusses im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefolgt.
Laut Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) ist das Ziel der diesjährigen Tarifverhandlungsrunde erreicht worden, für Betriebe und Kunden bereits weit vor dem Inkrafttreten zum 1. November 2013 Rechtssicherheit zu erzielen. Die Laufzeit wurde bis 31. Oktober 2015 vereinbart.
Als großen Erfolg wertet es der Bundesinnungsverband, dass neben dem Mindestlohn in der Innen- und Unterhaltsreinigung (Lohngruppe 1) auch die Lohngruppe 6 (Glasreinigung) ohne Einschränkung allgemeinverbindlich erklärt worden ist. Damit entfällt die Lohngruppe 6a, der Mindestlohn in der Glasreinigung ist ab 1. Januar 2014 nicht mehr „eingefroren“.
Der Lohn für die rund 590.000 gewerblich Beschäftigten der Branche steigt im Westen in zwei Stufen um 3,44 und 2,58 Prozent. Die Löhne in Ostdeutschland werden in zwei Stufen auf 85,5 und 86 Prozent des West-Lohns angehoben.
Der Mindestlohn in Lohngruppe 1 beträgt ab 1. Januar 2014 im Westen 9,31 Euro (derzeit 9 Euro). Ab 1. Januar 2015 sind es 9,55 Euro. In Ostdeutschland steigt der Mindestlohn auf 7,96 Euro (derzeit 7,56 Euro) beziehungsweise 8,21 Euro. Die Anhebung der anderen Lohngruppen erfolgt in gleicher prozentualer Höhe. In der Glasreinigung (Lohngruppe 6) beträgt der Mindestlohn ab 1. Januar 2014 im Westen 12,33 Euro und im Osten 10,31 Euro. Ab 2015 erfolgt eine weitere Erhöhung auf 12,65 Euro im Westen und 10,63 Euro im Osten.
Die Ausbildungsvergütungen werden im Westen analog prozentual angehoben und im Osten im ersten Jahr auf 88 Prozent sowie im zweiten Jahr auf 90 Prozent der West-Vergütungen.
Im Rahmen intensiver Gespräche konnte der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks das BMAS und die Bundesregierung überzeugen, das Verfahren zur Allgemeinverbindlicherklärung erheblich zu beschleunigen, um bereits zwei Tage nach der Sondersitzung des Tarifausschusses des BMAS im Bundeskabinett den Mindestlohn passieren zu lassen, damit die Betriebe der Branche noch vor den Wahlen Rechtssicherheit haben.