Corona hat die Welt im Griff. Die Pandemie trifft jeden, Arbeitgeber wie Arbeitnehmer aus allen Branchen: Es wird in immer weniger Betrieben gearbeitet, Büros stehen leer, Flughäfen, Hotels, Industriebetriebe stehen still, Schulen und Universitäten bleiben geschlossen. Die Auswirkung treffen auch die Gebäudedienstleister und deren Beschäftige hart.

Und dennoch ist es gerade in dieser Situation absolut wichtig, der weiteren Verbreitung des Virus durch entsprechende Reinigungs- und (wo nötig) Desinfektionsmaßnahmen entgegenzuwirken. Dabei stehen Krankenhäuser, Arztpraxen, Lebensmittelmärkte, Tankstellen, pharmazeutische Unternehmen, Wasser- und Energieversorgung, Transportunternehmen, Flughäfen – soweit noch in Betrieb – und auch Bahnhöfe besonders im Fokus.
Genügend Personal vorhalten
In vielen Objekten wird derzeit nicht gereinigt, zahlreiche Dienstleister mussten bereits Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken. Dennoch ist es notwendig, jederzeit genug Personal verfügbar zu haben, um schnell auf eventuelle Ausfälle in Objekten reagieren zu können, in denen noch gereinigt wird.
Führungsebene einsatzfähig halten
Niemand, ob Reinigungsmitarbeiter oder Führungskraft, ist vor der Infektion gefeit. Es muss also sichergestellt sein, das eigene Dienstleistungsunternehmen im Falle einer Erkrankung des Führungspersonals weiter am Laufen halten zu können. Daher sollten weitere Personen als Vertretung benannt und entsprechende Vertretungsregelungen getroffen werden.
Für den Fall, dass das eigene Gebäude eines Dienstleistern bedingt durch behördliche Quarantäne nicht mehr oder nur noch eingeschränkt betreten werden darf, muss sichergestellt sein, dass notwendige Management- und Führungsaufgaben vom Homeoffice aus wahrnehmbar sind. Dazu gehört auch, die ständige Erreichbarkeit für Kunden und Mitarbeiter sicherzustellen.
Dringend auf den eigenen Schutz achten!
Wo immer auch in diesen Tage gereinigt wird: Über allem steht der Schutz der Gesundheit, der Schutz vor Infektionen. Das gilt für die Nutzer der Objekte, vor allem aber auch für die Mitarbeiter der Gebäudedienstleister: Diese sind wichtiger denn je und daher möglichst gut zu schützen! Noch viel deutlicher als sonst muss in den notwendigen Unterweisungen darauf hingewirkt werden, dass die entsprechenden Verhaltensregeln unbedingt einzuhalten sind. Dazu gehören so selbstverständliche Dinge wie:
- kein Händeschütteln, Umarmen, Anhusten oder Anniesen. Beim Husten oder Niesen dreht man sich möglichst weg und hält Abstand von anderen. Papiertaschentücher werden nur einmal verwendet und direkt in einen Abfalleimer mit Deckel entsorgt. Falls kein Taschentuch vorhanden ist, wird in die Armbeuge genießt oder gehustet. Anschließend sind die Hände gründlich zu waschen beziehungsweise zu desinfizieren. Mund, Nase und Ohren möglichst nicht mit den Fingern berühren.
- Kein enger Kontakt (Mindestabstand zwei Meter) zu eventuell bereits Erkrankten; falls doch, ist gründliches Waschen und eventuelles Desinfizieren der betroffenen Stellen (Hände) sinnvoll.
- Hände waschen und eventuell desinfizieren sollte man sich ohnehin angewöhnen: Vor und nach der Arbeit, vor dem Essen und vor allem nach Benutzung von Sanitäreinrichtungen. Wenn kein Waschbecken zur Verfügung steht, einen alkoholhaltigen Reiniger im Spender benutzen.
- Wird in Arztpraxen, Ambulanzen und Sanitärräumen oder anderen Räumen gereinigt, in denen sich Erkrankte aufgehalten haben, sind auf jeden Fall die bereitgestellten Schutzhandschuhe und – je nach Gefährdungsbeurteilung – persönliche Schutzausrüstung (etwa Mund- und Nasenschutz, mindestens FFP2) zu tragen. Zur eigenen Sicherheit und zum Schutz von Mitmenschen empfiehlt sich dies auch beim Kontakt mit anderen. Nach maximal vier Stunden Tragezeit soll der Schutz gewechselt werden. Die Entsorgung des Mund- und Nasenschutzes erfolgt in dicht verschlossenen Säcken über den Restmüll. Wichtig: Durchfeuchtete Masken sind sofort zu wechseln beziehungsweise zu entsorgen. Sollen Masken mangels Ersatzmöglichkeit nach dem Trocknen nochmals verwendet werden, dürfen sie ausschließlich vom selben Träger benutzt werden.
Treten bei einem Mitarbeiter spezifische Symptome (vor allem Fieber, allgemeines Krankheitsgefühl, Müdigkeit, Atemnot) auf, ist sofort ein Arzt zu kontaktieren – dieser entscheidet, ob die Reinigungskraft weiterarbeiten darf.
Wie ist wo zu reinigen?
Eine enorm wichtige Frage ist derzeit bei Kunden und natürlich auch bei den Reinigungsmitarbeitern, wie zu reinigen ist und welche Reinigungs- oder auch Desinfektionsmaßnahmen angezeigt sind, um eine weitere Verbreitung des gefährlichen Virus zu verhindern.
Entscheidend dabei ist die Frage, um welches Objekt es sich handelt. Im Krankenhaus sowie in Pflegeeinrichtungen oder Seniorenwohnheimen ist naturgemäß anders zu reinigen als in einem Verwaltungsgebäude oder einem Lebensmittelmarkt. Auch die Frage, ob im Objekt vorbeugend gereinigt werden soll oder ob bereits Verdachtsfälle oder gar konkrete Infektionsfälle vorliegen, ist ganz entscheidend.
Bei aller Vorsicht: Desinfektionsmittel und vor allem Flächendesinfektionsmittel sind in der derzeitigen Situation nicht immer so selbstverständlich wie gewohnt erhältlich. Daher ist deren Einsatz gezielt und verantwortungsvoll zu planen: Flächendesinfektion sollte immer nur da erfolgen, wo sie aus fachlicher Sicht sinnvoll ist beziehungsweise von staatlichen Stellen empfohlen wird.
Abgesehen von Objekten, in denen eine Reinigung (einschließlich Desinfektion) unabdingbar ist, kann es durchaus Sinn machen, dem Kunden auch in Gebäuden, die nicht wie gewohnt genutzt werden (etwa weil die Belegschaft zum Teil im Homeoffice arbeitet), dennoch eine häufigere Reinigung anzuraten. So werden die verbliebenen Mitarbeiter nicht nur geschützt, sondern man vermittelt ihnen auch ein Gefühl von Fürsorge sowie Sicherheit und nimmt Ängste.
Empfehlen kann der Dienstleister etwa die regelmäßige Reinigung von Kontaktflächen (Tür- und Fenstergriffe, Schranktüren, Handläufe, Lichtschalter oder Tastenfelder in Aufzügen). Hinzu kommen Sanitärräume und hier insbesondere neben den WC-Garnituren die Armaturen (Wasserhähne, Toilettenspülungen) sowie Handtuch- und Seifenspender. Wo auch immer gereinigt wird: Wichtig ist für das Reinigungspersonal zu wissen, wie vorzugehen ist. So sind Bereiche, die häufig berührt werden (Türgriffe, Lichtschalter, Treppengeländer) oder bei denen ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht, mit Einweg- oder Mehrwegtüchern zu reinigen. Mehrwegtücher sind nach Gebrauch bei 60 Grad Celsius unter Zusatz eines Desinfektionsmittels zu waschen.
Vorgehen bei Desinfektionsmaßnahmen
Auch hier ist zunächst die Situation im jeweiligen Objekt zu bewerten, also das Desinfektionsrisiko abzuwägen. Entscheidend ist dabei die Frage, ob vorbeugend desinfizierend gereinigt wird oder ob Verdachtsfälle beziehungsweise gar bestätigte Erkrankungen im betreffenden Objekt vorliegen. Geht es um medizinische Einrichtungen und Pflegebereiche, empfiehlt sich im patientennahen Umfeld und an Flächen mit häufigem Hände- und Hautkontakt, die unter Umständen mit Viren kontaminiert wurden, eine tägliche routinemäßige Flächen-Wischdesinfektion.
Gibt es bereits Erkrankungen (Ausbruchsituation) im Objekt, ist eine gezielte Desinfektion der patientennahen sowie aller erreichbaren Flächen und Gegenstände außerhalb des Bewohner- oder Patientenzimmers durchzuführen. Zum Einsatz kommen Desinfektionsmittel mit „begrenzt viruzidem“ Wirkspektrum. Sind die Desinfektionsmaßnahmen behördlich angeordnet, sind die einzusetzenden Produkte aus der Liste der vom Robert Koch-Institut geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel- und verfahren auszuwählen (www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Desinfektionsmittel/Downloads/BGBl_60_2017_Desinfektionsmittelliste.pdf).
Durchgeführt werden dürfen die Desinfektionsmaßnahmen (Anwendungskonzentration unter drei Prozent) von Mitarbeitern, die von einer fachlich geeigneten Person unterwiesen sind und beaufsichtigt werden. In privaten und öffentlichen Objekten sowie in Gemeinschaftseinrichtungen ist eine Flächendesinfektion von Kontaktflächen der/des Erkrankten nur in Ausbruchsituationen empfohlen.
Ein Hinweis zur Vorgehensweise: Das Sprühen von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln sollte aktuell noch mehr als sonst hinterfragt werden. Beim Sprühen ist eine vollständige Benetzung der Oberfläche nicht gewährleistet, weshalb meist nachgewischt werden muss. Außerdem gelangen die beim Sprühen entstehenden kleinen Tröpfchen in die Atemwege der Beschäftigten, was die Schleimhaut schädigt. Das sollte man immer, aber insbesondere jetzt, vermeiden!
Wichtiger denn je!
Reinigungskräfte sind in diesen Tagen ganz besonders gefordert, ihre Arbeit ist noch wichtiger und wertvoller als ohnehin. Denn: Hygiene ist in einer Pandemiesituation von allergrößter Bedeutung – für alle.
Und die Reinigungskräfte sind die Menschen an vorderster Front, die überall wo es gewünscht, gefordert und notwendig ist, für saubere und hygienische Zustände sorgen. Und dazu reinigen sie nicht nur Oberflächen, Fußböden oder Türklinken, sondern kümmern sich auch das Auffüllen von Seifenspendern, Desinfektionsmittelspendern und Einmalhandtüchern.
Wo immer Reinigungskräfte in diesen Tagen arbeiten: Auch ihr Schutz und ihre Gesundheit stehen ganz oben und verantwortungsbewusste Dienstleister sorgen für die notwendigen Voraussetzungen. Dazu gehört letztlich auch der Hinweis, bei allen Arbeiten darauf zu achten, dass die allgemeinen Hygiene- und Vorbeugemaßnahmen unbedingt eingehalten werden.
Quellen: Bundesinnungsverband, BG BAU
Peter Hartmann peter.hartmann@holzmann-medien.de