Immer öfter klagen DGB und Arbeitnehmer bei verspäteter oder fehlerhafter Lohnzahlung eine Verzugskostenpauschale von 40 Euro für den einzelnen Zahlungsverzug des Unternehmers ein. Es stellt sich die Frage: Was soll das?
Immer öfter klagen DGB und Arbeitnehmer bei verspäteter oder fehlerhafter Lohnzahlung eine Verzugskostenpauschale von 40 Euro für den einzelnen Zahlungsverzug des Unternehmers ein. Es stellt sich die Frage: Was soll das?