Das neue Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) gilt branchenunabhängig und damit auch für die vergleichsweise wenig energieintensive Gebäudereinigungs-Branche. Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern oder bei Überschreitung eines bestimmten Umsatzvolumens („Nicht-KMU“) sind zur Prüfung und Verbesserung ihres Energieverbrauchs durch ein Energieaudit verpflichtet. Was denkt die Branche darüber? Nachfolgend drei Antworten.