Energieaudit – und was Dienstleister davon halten Kriterien überdenken!

Das neue Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) gilt branchenunabhängig und damit auch für die vergleichsweise wenig energieintensive Gebäudereinigungs-Branche. Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern oder bei Über­schreitung eines bestimmten Umsatzvolumens („Nicht-KMU“) sind zur Prüfung und Verbesserung ihres Energieverbrauchs durch ein Energieaudit verpflichtet. Was denkt die Branche darüber? Nachfolgend drei Antworten.

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