Überwachung von Mitarbeitern Nicht alles ist möglich

Überwachung von Mitarbeitern: Wie weit dürfen Arbeitgeber gehen? Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat den Handlungsspielraum von Unternehmern kürzlich eingeschränkt. Nur bei einem auf konkreten Tatsachen beruhenden Verdacht – beispielsweise auf Vortäuschung einer Krankheit oder Diebstahl – dürfen Arbeitgeber Detektive einsetzen, um Beschäftigte zu kontrollieren.

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