Im aktuellen Schadensfall hatte der Gutachter zu klären, ob die Fassadenreinigung an einem Wohnhaus ordnungsgemäß ausgeführt und entsprechende Umweltschutzmaßnahmen hinsichtlich der Ableitung von Schmutzwasser beachtet wurden. Es zeigten sich bei der Objektbegehung erschreckende fachliche Fehler. Dazu kommen noch erschwerend gravierende Verstöße gegen geltende Umweltschutzbestimmungen.