Die Kunden fordern Nachhaltigkeit bei der Dienstleistung - hier spielt das Abfallmanagement eine besondere Rolle. Die Welt steht vor großen Herausforderungen in Bezug auf die nahende Klimakatastrophe. Fast alle Beteiligten in Politik, Wissenschaft und in der Wirtschaft sind sich einig, dass Maßnahmen zum Klimaschutz schnell und von allen gleichermaßen ergriffen werden müssen. Jeder sollte sich beteiligen, auch wenn die Klimaauswirkungen der Dienstleistung noch so gering sind. Im Abfallsektor bieten sich viele Möglichkeiten der Optimierung.
Nachhaltigkeitsstrategie umsetzen
- Nachhaltigkeit spielt in der Firmenpolitik eine immer größere Rolle. In den großen Konzernen wurde in den vergangenen Jahren von Vorstandsvorsitzenden die Devise an alle Mitarbeiter erteilt, die firmeninternen Nachhaltigkeitskriterien einzuhalten und beim Verbrauch von Energie und Material sparsam umzugehen sowie Abfälle korrekt zu trennen.
Die konzerninternen Nachhaltigkeitsrichtlinien betreffen jedoch in der Regel nicht nur die Mitarbeiter des jeweiligen Industrieunternehmens, sondern in gleichem Maße auch alle Zulieferer einschließlich der Gebäudereiniger. Bei diesen spielt das Abfallmanagement eine besondere Rolle. Was kann unternommen werden, um möglichst ressourcen- und energiesparend zu wirtschaften?
Abfallvermeidung
Erste Priorität muss die Vermeidung von Abfällen haben. Hierzu gehört
- langlebige Maschinen, Geräte und Arbeitsmittel zu beschaffen,
- recyclingfähiges Material zu bevorzugen,
- bei Dienstleistungen, die nicht so oft anstehen, darauf zu achten, dass Chemikalien nur in der tatsächlich benötigten Menge bestellt werden,
- nicht mehr benötigte Maschinen, Geräte und Chemikalien Kollegen anbieten und nicht voreilig entsorgen.
Sonderabfallentsorgung
Finden sich keine Abnehmer für nicht mehr benötigte Reinigungs- und Pflegemittel unter den Kollegen, so sollten diese der Sonderabfallentsorgung zugeführt werden. Die Entsorgung im Rahmen der Kleinmengensammlung erfolgt in der Regel kostenlos. Hier ist zu beachten, dass folgende Mengengrenzen nicht überschritten werden dürfen:
- Jährliche maximale Anlieferung: 500 kg.
- Tägliche maximale Anlieferung: 100 kg.
- Behältergröße maximal 20 l.
Bei Überschreiten der Mengengrenzen muss eine kostenpflichtige Direktanlieferung zur Sonderabfallentsorgungsanlage vorgenommen werden. Die Anlieferung kann entweder selbst vorgenommen oder einem Abfallentsorger übertragen werden.
Am Verwaltungssitz der Gebäudereinigungsunternehmen fallen, neben Reinigungs- und Pflegemitteln, vor allem Batterien, lösungsmittelhaltige Kleber, Tonerkassetten und Leuchtstoffröhren an, die als Sonderabfall zu entsorgen sind.
Einzelne Sonderabfälle werden von den mobilen Sonderabfallentsorgungsstationen nicht angenommen, weil für diese andere, umweltgerechtere Entsorgungswege vorgesehen sind. Hierzu gehören in der Regel Altöl und Leuchtstoffröhren. Diese können beim Neukauf dem Händler zurückgegeben werden. Das Altöl wird auf diesem Rücknahmeweg gereinigt und der Wiederverwendung zugeführt. Die Leuchtstoffröhren werden zerlegt, gefährliche Inhaltsstoffe (wie Quecksilber) sowie Wertstoffe (wie Glas und Aluminium) werden der Wiederverwertung bzw. fachgerechten Entsorgung zugeführt.
Optimierung der Abfalltrennung
In vielen gewerblichen Objekten lässt sich die Abfalltrennung noch optimieren. Zum einen werden vielerorts noch nicht alle herkömmlichen Abfallfraktionen getrennt gesammelt. Hierzu gehören: Papier, Restmüll, Glas, Grüne-Punkt-Wertstoffe, Sonderabfälle sowie eventuell organische Abfälle. Zum anderen kann die Quote der Fehlentsorgung meist noch reduziert werden. Die Abfallbehälter sollten farblich und mit Piktogrammen gekennzeichnet und die Abfallfraktion sollte auch auf dem Gefäß namentlich benannt sein. Folgende Farben sind bei den Abfallfraktionen gebräuchlich:
- Papier - Blau.
- Restmüll - Grau.
- Organische Abfälle - Braun.
- Grüner Punkt - Gelb.
- Sonderabfall - Rot.
Wichtig ist auch, dass die Wege zu den Abfallbehältern nicht zu weit sind. Restmüll- und Papiergefäße sollten unbedingt am Arbeitsplatz stehen. Die Behälter für Glas, organische Abfälle, Grüne-Punkt-Wertstoffe und Sonderabfälle können an zentralen Orten aufgestellt werden, wie z.B. der Teeküche, im Hausmeisterbüro oder beim Pförtner. Weiterhin ist zu überprüfen, ob neue Mitarbeiter auf die Abfalltrennung hingewiesen werden bzw. ob Mitarbeiter die Trennung der Abfälle nicht korrekt vornehmen. In diesem Fall ist zu überlegen, ob man nochmals einen Rundbrief an alle Mitarbeiter sendet, in dem man über die Abfalltrennung informiert und motiviert.
Den größten Erfolg erzielt man, wenn die Mitarbeiter zusätzlich im persönlichen Gespräch entsprechend motiviert werden. Parallel zu den Kunden/Mitarbeitern kann auch beim Reinigungspersonal überprüft werden, ob die Säcke in die richtigen Container geworfen werden. Einige Hersteller von Abfallgefäßen bieten mittlerweile auch einfache Müllgefäße an, die als Pfandsammler genutzt werden können.
Keimfreie Abfallentsorgung?
Seit Kurzem werden auch Abfallbehälter angeboten, die angeblich den Inhalt sterilisieren. Es handelt sich um Gefäße, die mit Nanosilber beschichtet sind. Eine vollständige Entkeimung durch die Nanobeschichtung ist nicht möglich. Vorstellbar ist, dass Keime, die direkten Kontakt mit der Nanosilberbeschichtung haben, abgetötet werden. Der gesamte Behälterinhalt wird jedoch nicht entkeimt. Der Sinn solcher Abfallgefäße ist daher fragwürdig.
Eine weitere Checkliste („Bestandsaufnahme und Ermittlung von Verbesserungspotentialen“) finden Sie unter www.rationell-reinigen.de im Bereich „Downloads“.
Guido Hahn, Umwelt- und Qualitätsmanagementberatung |
markus.targiel@holzmann-medien.de