Keine Tarifeinigung im Gebäudereiniger-Handwerk

Die Tarifverhandlungen für die Löhne und Mindestlöhne der gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung wurden ergebnislos vertagt.

Auch nach der 5. Runde konnte nach langen Verhandlungen kein endgültiges Ergebnis für die Unternehmen und die rund 600.000 Beschäftigten im Gebäudereiniger-Handwerk erzielt werden.

Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) hat angeboten, den Mindestlohn 1 im Westen von zurzeit 10 Euro ab dem 1.1.2018 auf 10,25 Euro anzuheben und ab dem 1.1.2019 auf 10,50 Euro zu erhöhen.

Zum Zwecke der von der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) geforderten Angleichung der Löhne in Ostdeutschland hat der BIV angeboten, den Lohn ab dem 1.1.2018 von 9,05 Euro auf 9,55 Euro und ab dem 1.1.2019 auf 10 Euro anzuheben. Mit dieser Erhöhung um 10,5 Prozent hätten die Ostlöhne ab dem 1.1.2019 über 95 Prozent des Westlohnniveaus erreicht. Das Angebot liegt über dem zurzeit geltenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro.

Der aktuell gültige Mindestlohntarifvertrag läuft zum 31. Dezember 2017 aus. Die Gespräche sollen am 10. November 2017 in Frankfurt fortgesetzt werden. /mjt