Betriebsprüfungen im Gebäudereiniger-Handwerk „Das Klima wird rauer“

Unternehmen auch im Gebäudereiniger-Handwerk werden von den Betriebsprüfungsstellen der Finanzämter geprüft – große Betriebe laufend, kleinere in unregelmäßigen Abständen. Auch Klein- und Kleinstunternehmen sind ab und zu an der Reihe. Unabhängig von der Größe gilt: Das Klima zwischen Betriebsprüfern und Steuerpflichtigen beziehungsweise -beratern wird rauer.

Damit die Betriebsprüfung ohne größere Komplikationen über die Bühne geht, sollte der Prüfer - oder die Prüferin - sachlich und zuvorkommend behandelt werden. Weitere Tipps zum richtigen Verhalten bei Betriebsprüfungen finden Sie im Downloadbereich auf www.rationell-reinigen.de. Bild: ArTo/Fotolia - © ArTo/Fotolia

„Das Klima wird rauer“

Das meint zumindest der Steuerberater Roland Franz, geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner (Düsseldorf, Essen, Velbert). „In vielen Fällen aus der Vergangenheit konnte man feststellen, dass Betriebsprüfer versucht haben, Betriebsprüfungsergebnisse zu ermitteln, die jenseits von Gut und Böse waren und die betroffenen Unternehmer in existentielle Nöte gebracht haben“, berichtet Franz. Mit der Ermittlung überhöhter Betriebsprüfungsergebnisse gehe meistens ein Strafverfahren gegen den Unternehmer einher. Auch der verbale Umgangston werde erheblich rauer und gleite teilweise in stilloses Verhalten der Betriebsprüfer ab.

„Was Sie mir erzählen, glaube ich sowieso nicht“

So geschehen beispielsweise im Bereich der Oberfinanzdirektion Rheinland. Nach Worten von Roland Franz bezichtigte der Betriebsprüfer den Steuerberater und dessen Mitarbeiter der Lüge und sagte unter anderem: „Was Sie mir erzählen, glaube ich sowieso nicht. Sie lügen.“ Außerdem habe der Betriebsprüfer versucht, einer Mitarbeiterin einen Ordner, der nichts mit der Betriebsprüfung zu tun hatte, aus der Hand zu reißen. Er habe sich auch nicht vom Hinweis bremsen lassen, dass es sich um Unterlagen handele, die ihn nicht zu interessieren hätten.

Ein weiteres Phänomen ist für den Steuerberater die aus seiner Sicht steigende Bequemlichkeit der Betriebsprüfer. Auch im gerade geschilderten Fall. Obwohl der Betriebsprüfer sämtliche Unterlagen in Ordnern abgeheftet vorliegen hatte, habe er sich nicht ein einziges Mal die Mühe gemacht, in einen Ordner hineinzuschauen, berichtet Roland Franz. Er habe verlangt, dass jeder einzelne Beleg, den er sehen wollte, von den Mitarbeitern des Steuerberaters aus den Unterlagen herausgesucht werden sollte.

Roland Franz ärgert sich: „Wo steht geschrieben, dass der Steuerpflichtige oder sein Berater die Arbeit der Finanzverwaltung übernehmen sollen?“ Die Betriebsprüfung wurde abgebrochen und die zuständige Oberfinanzdirektion von den laut Franz verbalen und fachlichen Entgleisungen informiert. Die Oberfinanzdirektion entschuldigte sich für die Missverständnisse. Steuerberater Roland Franz fragt sich aber: „Wo sollen bei dem Verhalten des Betriebsprüfers Missverständnisse entstanden sein?“

Für ihn ist klar: „Es sind keine Missverständnisse, sondern anscheinend fachliche Unqualifiziertheit und fehlende gute Kinderstube, verbunden mit einer krankhaften Veranlagung, Unternehmer und deren Berater und Mitarbeiter zu terrorisieren.“ Ein derartiges Verhalten sei nicht selten zu beobachten. Ein größerer Druck durch die beteiligten Berater auf derartiges Prüfungsverhalten würde nach Ansicht von Franz vielleicht dazu führen, dass die vorgesetzten Dienststellen eingreifen und für ein besseres Klima sorgen würden. Die Abwicklung der Betriebsprüfung überlassen Unternehmer meistens ihren Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern oder Rechtsanwälten.

Welche Erfahrungen Gebäudedienstleister mit Betriebsprüfungen gemacht haben, lesen Sie auf den Seiten 14 und 15.

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