ELENA-Verfahren Informationsbedarf nach wie vor hoch

Der elektronische Entgeltnachweis (ELENA) ist einem Großteil der deutschen Arbeitnehmer unbekannt. Dies ergab eine repräsentative Umfrage der Forschungsgruppe Wahlen Telefonfeld GmbH im Auftrag von Sage Software.

Informationsbedarf nach wie vor hoch

Mehr als die Hälfte (56 Prozent) der 492 Befragten gab an, von ihrem Arbeitgeber nicht über die Weitergabe ihrer Lohn- und Gehaltsdaten informiert worden zu sein. Rund 40 Prozent kennen das neue Gesetz gar nicht. Arbeitgeber sind im Zuge des ELENA-Verfahrens verpflichtet, ihre Mitarbeiter über die Übermittlung der Personaldaten an die Zentrale Speicherstelle zu informieren. „Die Ergebnisse unserer Umfrage zeigen, dass sich ein Großteil der Unternehmen und Mitarbeiter noch nicht ausreichend mit dem Thema beschäftigt hat“, sagt Peter Dewald, Geschäftsführer der Sage Software GmbH. Alle Studienergebnisse können unter www.sage.de/studien abgerufen werden.


Aufgrund des Gesetzes, das im Januar 2010 in Kraft getreten war, müssen Arbeitgeber monatlich die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten elektronisch an die Zentrale Speicherstelle der Deutschen Rentenversicherung in Würzburg übermitteln. Datenschützer kritisieren dieses Vorgehen. Sie sehen sich vor allem durch die zentrale Speicherung von Arbeits-, Krankheits- oder Urlaubstagen sowie Abmahnungen in ihren Grundrechten verletzt. Das neue Verfahren soll bis 2012 die papiergebundenen Bescheinigungen der Arbeitgeber (rund 60 Millionen pro Jahr) durch einen elektronischen Entgeltnachweis ersetzen und so Bürokratiekosten sowie Verwaltungsaufwand senken.


Was ELENA für mittelständische Unternehmen bedeutet und wie sie sich und ihre Mitarbeiter besser darauf vorbereiten können, zeigt Sage gemeinsam mit den Fachleuten von lohnexperten24.de auf dem Informationsportal www.elena2010.de. Arbeitgeber können dort einen kostenlosen Leitfaden anfordern, der das Verfahren erklärt und die einzelnen Schritte vorstellt. Enthalten ist auch ein Musteranschreiben, um das Verfahren den Mitarbeitern näher zu bringen. Darüber hinaus steht ein Online-Schnellcheck zur Verfügung, mit dem Arbeitgeber ihren Kenntnisstand zu ELENA überprüfen und verbessern können.