RAL Gütegemeinschaft Gebäudereinigung Aufklärungsarbeit für Auftraggeber

Die RAL Gütegemeinschaft Gebäudereinigung informierte Mitte April in Stuttgart interessierte Auftraggeber über die Vergabe von Reinigungsdienstleistungen. Im Mittelpunkt stand dabei die Kalkulation des Auftragnehmers. Dazu lieferten die Referenten wichtiges Hintergrundwissen.

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    Axel Baus vom Institut für Oberflächentechnik stellte den Inhalt und die Vorgehensweise der Güteprüfung vor, der sich die Mitglieder der RAL Gütegemeinschaft Gebäudereinigung einmal jährlich unterziehen müssen.
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    Auf die Frage schlechthin (Wie misst man Reinigungsqualität?) lieferte Daniela Jörg eine Antwort, und zwar aus der Sicht der Doqum GmbH, die das gleichnamige Mess- und Sicherungssystem seit rund sieben Jahren anbietet.
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    Josef Stadler von der REFA Fachorganisation Gebäudereinigung gab den Zuhörern Zahlen an die Hand, nämlich die Leistungswerte nach REFA, die eine realistische Einschätzung zur Machbarkeit von Reinigungsaufträgen erlauben sollen.
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    Erik Röhr von der Deutschen Rentenversicherung Hessen referierte zum Thema „Sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen auf die Kalkulation“ – mit all ihren „Untiefen“, in denen man leicht versinken kann.
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    Richard Föhre, Vorstandsvorsitzender der RAL Gütegemeinschaft Gebäudereinigung, zeigte, wie der Stundenverrechnungssatz richtig kalkuliert wird und ermittelte so den Wert, unter welchem Aufträge nicht vergeben werden sollten.
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    René Matschke, Leiter Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Hauptzollamt München, zeigte die Konsequenzen auf, mit denen sowohl Auftraggeber wie Auftragnehmer bei Stundenverrechnungssätzen von unter 14 Euro rechnen müssen.
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Aufklärungsarbeit für Auftraggeber

-Die RAL Gütegemeinschaft Gebäudereinigung ist ein Zusammenschluss von Gebäudedienstleistern, die sich der Erbringung qualitativ hochwertiger Dienstleistung verschrieben haben und sich auch darauf hin jährlich von einem unabhängigen Institut prüfen lassen. Derzeit sind in der Gütegemeinschaft rund 60 Firmen mit 30.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von 350 Millionen im Jahr organisiert. Für die Mitglieder ist das Gütezeichen ein Differenzierungsmerkmal gegenüber anderen Gebäudedienstleistern.

Die Gütegemeinschaft veranstaltet in regelmäßigen Abständen deutschlandweit Informationsveranstaltungen für Auftraggeber. Ziel ist es, Auftraggebern informationen mit auf den Weg zu geben, die ihnen dabei helfen sollen, seriöse Anbieter von „schwarzen Schafen“ zu unterscheiden und damit Dumpingangebote von realistischen Offerten zu trennen – gerade vor dem Hintergrund der Aufnahme des Gebäudereiniger-Handwerks in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) im Juli 2007.

So erfuhren die rund 80 Anwesenden in Stuttgart, dass das Arbeitnehmer-Entsendegesetz auch den Auftraggeber in die Pflicht nimmt, wenn die Einhaltung der tarifgerechten Entlohnung überprüft wird. René Matschke, Leiter Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Hauptzollamt München, führte aus, dass Auftraggeber dazu verpflichtet sind, darauf zu achten, dass ihr Auftragnehmer den gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Mitarbeitern nachkommt. Tun sie dies nicht und die FKS stellt Verstöße fest, drohten Geldbußen in einer Höhe von bis zu 500.000 Euro – sowohl für den Auftraggeber als auch den Auftragnehmer.

Im Mittelpunkt steht dabei die Kalkulation des potenziellen Auftragnehmers. Daher war der Referentenkreis der Stuttgarter Veranstaltung so zusammengestellt, dass die Anwesenden verlässliches „Handwerkszeug“ mit auf den Weg bekamen, um eine Kalkulation richtig lesen und beurteilen zu können. Um zum Beispiel die Machbarkeit von Reinigungsaufträgen beurteilen zu können, kann man sich an den Leistungskennzahlen der REFA Fachorganisation Gebäudereinigung orientieren, vorgestellt von Josef Stadler.

Zum anderen führte Richard Föhre, Vorstandsvorsitzender der Gütegemeinschaft, die Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes durch: Realistisch betrachtet müsse dieser bei rund 16 Euro (Ost: knapp 13 Euro) liegen. Föhre: „Bei einem Stundenverrechnungssatz von unter 14,67 Euro (West) und 11,85 Euro (Ost) sollten Sie den Auftrag nicht vergeben.“ Wenn dieser gar unter 14 Euro (West) liege, gehe die Finanzkontrolle Schwarzarbeit von Vorsatz seitens des Auftraggebers aus und dieser sitze dann „mit im Boot“ (siehe oben). Kalkulationszuschläge von unter 80 Prozent seien daher unrealistisch.

Die nächste Informationsveranstaltung dieser Art findet am
19. Juni in Erfurt statt.

Markus J. Targiel | markus.targiel@holzmannverlag.de