Rauchverbot Verstoß kann den Job kosten

Verstöße gegen das Rauchverbot im Betrieb können den Arbeitsplatz kosten.

Verstoß kann den Job kosten

Laut Landesarbeitsgericht Köln (4 Sa 590/08) war die fristgerechte Kündigung eines Lagerarbeiters wirksam, der in der Vergangenheit schon mehrfach gegen das betriebliche Rauchverbot verstoßen hatte. Zuletzt war er erneut zweimal mit einer Zigarette am Arbeitsplatz erwischt worden. In dem Lager des Lebensmittelproduzenten galt aber zum Schutz der Lebensmittel und aus Brandschutzgründen Rauchverbot.

Nach der Abmahnung erhielt der Mann beim zweiten aktuellen Verstoß die Kündigung, die vom Gericht trotz seiner 28-jährigen Betriebszugehörigkeit akzeptiert wurde.