Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und das Gefahrstoff-Informationssystem der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (Gisbau) haben neue tätigkeitsbezogene Betriebsanweisungen erstellt. Sie gelten für viele Arbeiten mit verdünnten Anwendungslösungen und ermöglichen es, das bei einem Teil der Beschäftigten nur eine Betriebsanweisung erforderlich ist.
Fünf für fast alle Fälle
- Für Unterhaltsreinigungspersonal und Glasreiniger gibt es beispielsweise nur eine gemeinsame Betriebsanweisung. Sie reicht in der Regel aus, um den Gesundheitsschutz in Bezug auf Gefahrstoffe zu gewährleisten - es sei denn, es kommen spezielle Reinigungs- und Pflegemittel zum Einsatz. Die im Rahmen des Produktcodes für Reinigungs- und Pflegemittel erstellten Betriebsanweisungen in der Gefahrstoffsoftware Wingis beziehen sich überwiegend auf Reinigungsmittelkonzentrate. Bei vielen Arbeiten in der Gebäudereinigung werden die Reinigungsmittel aber in verdünnter Form eingesetzt. Die Anwendungslösungen bestehen also überwiegend aus Wasser und sind - im Vergleich mit unverdünnten Reinigungsmitteln - weniger gesundheitsgefährlich.
Mit den jetzt vorliegenden tätigkeitsbezogenen Anweisungen
- Unterhaltsreinigung/Glasreinigung
- Grundreinigung
- Sanitärgrundreinigung
- Desinfektionsreinigung, aldehydfrei
- Desinfektionsreinigung, mit Aldehyden (ohne Formaldehyd)
liegen Betriebsanweisungsentwürfe für viele Tätigkeiten mit verdünnten Anwendungslösungen vor. Damit lässt sich ein großer Teil der alltäglichen Arbeiten in der Gebäudereinigung erfassen. Die Sammelbetriebsanweisungen gelten für Tätigkeiten mit verdünnten Reinigungsflotten im Wischverfahren sowie das gelegentliche Ansetzen der verdünnten Lösungen. Sie gelten nur für nach dem Produktcode für Reinigungs- und Pflegemittel entsprechend codierte Produkte.
Bei den Grund- und Sanitärreinigungsmitteln gibt es auch als ätzend gekennzeichnete Produkte, die - je nach Verschmutzungsgrad - unterschiedlich verdünnt eingesetzt werden und somit zu kennzeichnungsfreien, reizenden oder gar ätzenden Reinigungsflotten führen können. Da aber die Schutzmaßnahmen für diese unterschiedlich verdünnten Produkte jeweils die Gleichen sind und in den meisten Fällen die Flotten mit „reizend“ angemessen charakterisiert sind, wurde auf eine weitere Differenzierung verzichtet.
Selbstverständlich gibt es Grenzen bei der Anwendung dieser recht weit gefassten Bereiche. Einzelheiten hierzu finden sich im Kopf der Betriebsanweisungen. So ist in manchen Fällen die maximale Anwendungskonzentration begrenzt (z.B. fünf Prozent für Desinfektionsreiniger), bestimmte Produktgruppen sind ausgeschlossen (z.B. GS90 bei Sanitärreinigern oder GD70-90 bei Desinfektionsreinigern) und manche Bereiche - wie Fassadenreiniger, Rohrreiniger, Emulsionen/Dispersionen oder Holz- und Steinpflegemittel - sind nicht berücksichtigt.
Nur für codierte Produkte
Um sicherzustellen, dass die Sammelbetriebsanweisungen auch für die vor Ort genutzten Reinigungsmittel eingesetzt werden können, muss kontrolliert werden, ob die Produkte zu den aufgeführten Produktgruppen passen. Das ist stets dann der Fall, wenn das Produkt einen entsprechenden Produktcode trägt und in Wingis oder Wingis-Online enthalten ist. Bei Produkten, die nicht zu einem der aufgelisteten Produktcodes gehören, beispielsweise mit einem Produktcode „Null“ (z.B., GG0, GS0, ...), bei Druckgaspackungen oder enzymhaltigen Reinigungsmitteln, kann das System nicht angewendet werden. Gleiches gilt für abweichende Arbeitsverfahren wie Spritzverfahren, Sprühlanzen, Hochdruckreinigung. Produktgruppenbetriebsanweisungen sollten selbstverständlich weiterhin genutzt werden. Sie sind auf jeden Fall erforderlich für Konzentrate und für Tätigkeiten mit Produkten der Produktcodes GD70-90, GE20-30, GF50-70, GH10-40, GR10-20, GS90.
Eine Checkliste für die meisten Beschäftigten
Die neue Unterweisungscheckliste ist so aufgebaut, dass im ersten Teil Gefährdungen aufgeführt sind, die fast alle Beschäftigten betreffen. Im Folgenden kann man dann je nach Beschäftigtengruppe die relevanten Unterweisungspunkte auswählen. Die Unterweisung kann somit nunmehr für die meisten Beschäftigten mit einer Checkliste durchgeführt werden. Bisher mussten für Glas- und Sonderreiniger in der Regel 10 bis 15 Betriebsanweisungen ausgedruckt werden, anhand derer die Unterweisung erfolgte. In diesen Anweisungen waren 80 bis 90 Prozent der Inhalte gleich, so dass man entweder ständige Wiederholungen hatte oder sich gut vorbereiten musste, um jeweils nur die Punkte zu erwähnen, die in den anderen Betriebsanweisungen nicht aufgeführt sind. Die neuen Sammelbetriebsanweisungen und die Checkliste wurden vielen Gebäudedienstleistern mit der neuen CD Wingis 2.10 zugesandt bzw. können unter www.wingis-online.de bearbeitet und in 15 Sprachen ausgedruckt werden. Weitere Fragen beantworten Guido Hahn, Landesinnung Hessen des Gebäudereiniger-Handwerks (Tel. 069/477700, hahn@gebaeudereiniger-hessen.de), Reinhard Rheker, Gefahrstoff-Informationssystem der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, Gisbau (Tel. 069/4705-271, reinhard.rheker@bgbau. de) und Dr. Uwe Musanke (Tel. 069/4705-283, uwe.musanke@bgbau.de).
G. Hahn/R. Rheker/U. Musanke | heike.holland@holzmann-medien.de