Immer wieder gibt es Unklarheiten in der Ausbildung. Wer trägt die Kosten für Schulbücher? Muss der Azubi seine Berufsbekleidung selbst besorgen? Wie darf in der Probezeit gekündigt werden? Die Antworten gibt es hier.
Welche Rechte haben Azubis? Welche der Betrieb?
Was muss bei einer Kündigung in der Probezeit beachtet werden?
Die Kündigung kann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angaben von Gründen geschehen. Sie muss aber schriftlich erfolgen. Eine Ausnahme besteht, wenn eine Auszubildende in der Probezeit schwanger wird oder ist, dann besteht ein Kündigungsschutz der Schwangeren.
Wer trägt die Fahrtkosten zur Berufsschule und zur ÜBL?
Im dualen System (Blockunterricht in der Berufsschule + Arbeit im Ausbildungsbetrieb) muss der Auszubildende die Fahrtkosten zur Berufsschule selbst tragen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann er über die Bezirksregierung aber Zuschüsse beantragen.
Die überbetriebliche Unterweisung (ÜBL) zählt zur betrieblichen Ausbildung und fällt damit unter (betriebliche) Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte. Hier trägt der Ausbildungsbetrieb die Kosten, auch die Fahrtkosten.
Was sind Ausbildungsmittel und gehören die Materialien
für die Berufsschule auch dazu?
Ausbildungsmittel sind Werkzeuge, Werkstoffe und Berichtshefte sowie alles, was zu einer ordnungsgemäßen Ausbildung noch erforderlich ist. Werkzeuge und Werkstoffe für die ÜBL und für die Prüfungen gehören ebenfalls hierzu. Weiterhin alle sicherheitsbezogenen Materialien und Gerätschaften, z.B. eine Schutzbrille, ein Säureschutzanzug oder Handschuhe.
Normale Arbeitskleidung braucht nicht vom Betrieb gestellt zu werden. Wird aber eine besondere Berufsbekleidung verlangt, muss sie der Betrieb zur Verfügung stellen.
Zu den Ausbildungsmitteln gehört auch die Ausbildungsordnung, die zu Beginn der Ausbildung auszuhändigen ist. Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, die Ausbildungsmittel dem Auszubildenden kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Die Mittel für die Berufsschule (Hefte, Schreibzeug, Bücher) hat im dualen Ausbildungssystem der Auszubildende selber zu tragen. Hier gibt es unter bestimmten Umständen auf Antrag aber Zuschüsse, z.B. für Fahrkosten und Internatsunterbringung.
Rebecca Eisert | rebecca.eisert@holzmannverlag.de