Nach fünf Verhandlungsrunden haben die Tarifvertragsparteien des Gebäudereiniger-Handwerks eine Einigung erzielt: Der Lohn für die rund 590.000 gewerblich Beschäftigten der Branche steigt im Westen in zwei Stufen um 3,44 und 2,58 Prozent. Die Löhne in Ostdeutschland werden in zwei Stufen auf 85,5 und 86 Prozent des West-Lohns angehoben.
Der Mindestlohn in Lohngruppe 1 beträgt damit ab 1. Januar 2014 im Westen 9,31 Euro (derzeit 9 Euro). Ab 1. Januar 2015 sind es 9,55 Euro. In Ostdeutschland steigt der Mindestlohn auf 7,96 Euro (derzeit 7,56 Euro) beziehungsweise 8,21 Euro. Die Anhebung der anderen Lohngruppen erfolgt analog in gleicher prozentualer Höhe. Die Laufzeit wurde bis zum 31. Oktober 2015 vereinbart.
„Wir sind mit unserem Angebot an die Grenze der wirtschaftlichen Belastbarkeit für unsere Betriebe gegangen, haben uns aber letztendlich auf einen gerade noch akzeptablen Abschluss einigen können. Gleichzeitig konnten wir unserem erklärten Ziel einer weiteren Angleichung der Ost- an die Westlöhne ein gutes Stück näher kommen“, erklärte Thomas Conrady, Verhandlungsführer des Bundesinnungsverbandes.
Dies gilt auch für die Ausbildungsvergütungen, die im Westen analog prozentual angehoben und im Osten im ersten Jahr auf 88 Prozent sowie im zweiten Jahr auf 90 Prozent der West-Vergütungen angehoben werden.
Der Mindestlohn müsse nun durch einen schnellen Erlass im Rahmen des Arbeitnehmerentsendegesetzes durch das Bundesarbeitsministerium gewährleistet werden, fordert der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks. Dafür sei mit dem frühzeitigen Abschluss die Grundlage geschaffen. Nun sei es an der Politik zu handeln und faire Wettbewerbsbedingungen für die Branche zu erhalten.