Schädlingsbekämpfung erfordert besonderes Know-how und besondere Schutzmaßnahmen. Experten sind gefragt, denn es geht nicht nur um die fachmännische und effiziente Reinigung, sondern auch um den Schutz der eigenen Mitarbeiter. Dabei gibt es einiges zu beachten.
Sicherheit ist oberstes Gebot
- Beispiel Taubendreck: Für einen Schädlingsbekämpfer stellen die Hinterlassenschaften von Tauben kein Problem dar, wenn er das richtige Know-how hat und professionell vorgeht. Mit Taubenkot verschmutzte Fassaden, Dachstühle, Bahnhöfe oder Brücken sind für Kunden ein Ärgernis und für ihre Mitarbeiter am Arbeitsplatz ein potenzielles gesundheitliches Risiko. Deshalb ist es wichtig, verschmutzte Stellen schnell, effizient und mit richtiger Technik wieder in frischem Glanz erstrahlen zu lassen.
Taubenkot ist voller Krankheitserreger
Die in den Exkrementen enthaltenen Erreger sind so genannte biologische Arbeitsstoffe. Laut Begriffsbestimmung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) versteht man darunter „Mikroorganismen (zum Beispiel Bakterien, Pilze und Viren) einschließlich gentechnisch veränderter Formen, Zellkulturen und humanpathogene Endoparasiten, die beim Menschen Infektionen, Allergien oder toxische Wirkungen hervorrufen können“. Übelkeit, Durchfall und Fieber sind einige typische Symptome für eine Erkrankung durch Mikroorganismen aus Taubenkot.
Der kann unterschiedliche Krankheitserreger enthalten, die bei Menschen Infektionen wie Lungen- und Darmerkrankungen verursachen können. Mitunter bilden sich darauf Schimmelpilze, die Allergien auslösen. Außerdem weist Taubenkot wie auch Ausscheidungen anderer Vögel einen alkalischen pH-Wert auf, der ätzend wirkt. Teilweise treten diese Symptome bis zu drei Wochen nach der Ansteckung auf. Reinigungskräfte, die mit Taubenkot in Kontakt kommen, können die infektiösen Erreger über die Atemluft oder Schleimhäute (zum Beispiel im Mund) aufnehmen. Auch in Schnitt- oder Rissverletzungen der Haut können sich die Erreger ansiedeln. Allerdings ist ein Infektionsrisiko bei eingetrockneten Exkrementen geringer als bei frischen Verunreinigungen.
Jeder Einsatz muss individuell vorbereitet werden
Schädlingsbekämpfung ist ein vielseitiges Einsatzgebiet, das genau auf den Schädling abgestimmte Vorkehrungen erfordert. Infektionsrisiken lassen sich durch Vorkehrungen auf technischer und organisatorischer Ebene sowie durch den Schutz jedes einzelnen Mitarbeiters minimieren. Zunächst muss sich der Schädlingsbekämpfer ein klares Bild vom Einsatzort machen. Welche Schädlinge sind vertreten? Sind besondere Brand- oder Explosionsgefahren vorhanden? Wie stark kommen Reinigungskräfte mit potenziell gesundheitsgefährdenden Stoffen in Kontakt? Hat der Unternehmer die so genannte Gefahrenbeurteilung (siehe § 7 Bio-StoffV) erstellt, muss er die Ergebnisse und die daraus abgeleiteten Vorkehrungen zum Schutz der Mitarbeiter dokumentieren. Bei einer fachgerechten Planung und Durchführung der Reinigung lassen sich Risiken so leicht im Vorfeld ausschalten.
Generell ist es wichtig, die Mitarbeiter mit den Sicherheitsmaßnahmen vor Ort vertraut zu machen, damit sie diese zuverlässig anwenden können. In einer Betriebsanweisung erfährt das Personal alles Wichtige zu den nötigen Arbeitsschutzmaßnahmen. Unternehmer sollten jedoch trotzdem prüfen, inwieweit die Schutzmaßnahmen wirken und ob das Reinigungspersonal sie akzeptiert. Grundsätzlich gilt es, die allgemeinen Hygienemaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einzuhalten. Diese sind in der „Technischen Regel für biologische Arbeitsstoffe“ (TRBA 500) festgelegt. Darüber hinaus sind Essen, Trinken und Rauchen in den verunreinigten Bereichen generell nicht gestattet.
Persönliche Schutzbekleidung ist ein Muss
Das besondere Augenmerk liegt bei der Reinigung auf der Schutzausrüstung des Einsatzmitarbeiters. Eine persönliche Schutzbekleidung für jeden Mitarbeiter ist unbedingt erforderlich. Sie beinhaltet wasserdichte Handschuhe, abwaschbare Sicherheitsstiefel sowie auf den Arbeitsort abgestimmte Einwegschutzbekleidung. Weitere Hinweise dazu finden sich u.a. in den Berufsgenossenschaftsregeln 189 („Regeln für den Einsatz von Schutzbekleidung“). Ein gebläseunterstützter Atemschutz rundet die Ausrüstung ab. Er ist besonders wichtig, da er das Gesicht und die Mundpartie abschirmt und somit das Risiko für eine Infektion über die Atemwege senkt. Die Reinigungskräfte sind verpflichtet, die Masken zu tragen und sie täglich zu wechseln. Die Art der Masken orientiert sich an der Kontamination und der Staubbelastung vor Ort. Arbeits- und Straßenbekleidung müssen generell getrennt aufbewahrt werden. Neben der Schutzausrüstung ist eine gründliche Hautreinigung und -pflege zu beachten. Hat ein Mitarbeiter beispielsweise Verletzungen an der Haut, die nicht angemessen versorgt werden können, sollte er nicht eingesetzt werden.
Profis verzichten auf Bürsten und Fegen
Sind die Mitarbeiter geschützt, beginnt die Reinigung. Staubbildung ist beim Beseitigen der Verunreinigungen zu vermeiden, da sich die Mikroorganismen sonst in der Luft verteilen. Schädlingsprofis verzichten deshalb auf Bürsten und Fegen. Besser geeignet sind Industriesauger der Kategorie „H“, die potenziell gefährliche Erreger entsprechend filtern. Zusätzlich ist es hilfreich, den Arbeitsbereich anzufeuchten. So mindert man zusätzlich die Brand- und Explosionsgefahr, die entsteht, wenn bei der Reinigung viel Taubenkot aufgewirbelt wird. Eine ausreichende Belüftung der Arbeitsstelle sorgt außerdem dafür, dass die Atemluft wenig mit potenziell gesundheitsschädlichen Erregern belastet ist.
Ist die Arbeitsstelle stark von Taubenkot verunreinigt, kann es erforderlich sein, den Zugang über eine Schleuse zu organisieren. In der Schleuse können Reinigungskräfte ihre Schutzbekleidung entsorgen bzw. reinigen, bevor sie den Einsatzort verlassen. Außerdem schreiben die Bestimmungen eine gründliche Desinfektion des Einsatzortes nach der Taubenkotreinigung sowie eine entsprechende Reinigung der genutzten Arbeitsgeräte vor.
All diese Schutzmaßnahmen am Arbeitsort leisten einen wichtigen Beitrag, um eigene Mitarbeiter - aber auch die Mitarbeiter des Kunden - zu schützen. Zur Ergänzung sollten die Mitarbeiter regelmäßig arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen, wenn ein erhöhter Kontakt zu Schädlingen aller Art wahrscheinlich ist. Bereits bei der Gefahrenbeurteilung am Einsatzort ist es ratsam, die Einschätzung eines Arztes einzuholen und mit ihm vorab ein Erste-Hilfe-Konzept zu erarbeiten.
Ist die Reinigung abgeschlossen, muss der Schädlingsbekämpfer die Exkremente und die Arbeitsmaterialien fachgerecht entsorgen. Die Beseitigung von Taubenkot umfasst auch die Schädlingsbekämpfung von Parasiten - wie etwa die Taubenzecke, die bis zu sechs Jahre ohne Nahrung überleben kann.
Egal, ob bei einem Gebäudereinigungsunternehmen oder einem Schädlingsbekämpfungsspezialisten: Die Priorität sollte auf der Sicherheit des Personals liegen. Ein Auftraggeber ist ebenfalls gut beraten, wenn er selbst nach Schutzmaßnahmen für die Mitarbeiter seines Lieferanten und für den eigenen Mitarbeiterstamm fragt. An den geeigneten Vorsichtsmaßnahmen kann man die Qualität und Professionalität des Dienstleisters gut erkennen.
Stephan Grubmeyer