Schädlingsfreihaltung ist integraler Bestandteil des Risiko- und Qualitätsmanagements in Betrieben, die Lebensmittel, Kosmetik oder Pharmaprodukte verarbeiten oder die diesen Industrien beispielsweise Verpackungen liefern. Für diese Firmen ist es wichtig, im Audit nachweisen zu können, dass sie, was die Hygiene betrifft, nicht nur Vorschriften des Gesetzgebers, sondern zusätzlich international gültige Standards erfüllen.