2G statt 3G in den Betrieben: BIV plädiert für Impfpflicht

Am 24. November tritt das geänderte Infektionsschutzgesetz - und damit die 3G-Regel am Arbeitsplatz - in Kraft. Der BIV hat mit scharfer Kritik reagiert und plädiert für 2G beziehungsweise eine Impfpflicht in den Betrieben.

Arbeitgeber sind künftig zur Kontrolle des 3G-Nachweises vor Betreten der Arbeitsstätte und der Dokumentation dieser Kontrollen verpflichtet. - © stock.adobe/HNFOTO

Die 3G-Regel sieht vor, dass Zutritt zu Arbeitsplätzen mit Personenkontakt nur hat, wer gegen Corona geimpft, von einer Erkrankung genesen oder tagesaktuell negativ getestet ist. Arbeitgeber müssen dies täglich kontrollierenund dokumentieren. Der Schwerpunkt liegt auf der Überprüfung der Testnachweise.

Eine solche Vorgabe ist nach Einschätzung des Bundesinnungsverbands des Gebäudereiniger-Handwerks in der Praxis nicht umsetzbar. In der Branche arbeiten knapp 700.000 Beschäftigte in mehr als 100.000 Objekten – an wechselnden Standorten mit kurzen Einsatzzeiten. Die Mehrheit der Beschäftigten ist permanent im Außen-Einsatz

"Logistisch, personellund finanziell nicht machbar"

"Die neuen Test-und Kontrollpflichten sind für unser Dienstleistungshandwerk logistisch, personellund finanziell nicht machbar und kriminalisieren unsere Unternehmen daher sehenden Auges", sagt BIV-Geschäftsführer Johannes Bungart. Der Gesetzgeber habe offenbar nur Werkstatt- oder Büro-Arbeitsplätze im Blick, wo Test-und Kontrollforderungen leichter zu erfüllen seien.

Besser als neue Test-und Kontrollpflichten, die für die Unternehmen unmöglich zu erfüllen seien, wäre nach Worten von Johannes Bungart bundesweit stattdessen 2G in den Betrieben und damit eine Impfpflicht am Arbeitsplatz. "2G am Arbeitsplatz ist nicht nur eine klareund unbürokratische Vorgabe, sondern mit Blick auf die zu niedrige Impfquote das deutlich wirksamere Schwert im Kampf gegen die Pandemie“, sagt Johannes Bungart.

Corona-Arbeitsschutzverordnung verlängert

Die 3G-Regel ergänzt die bisherigen Vorgaben der Corona-Arbeitsschutzverordnung, die bis einschließlich 19. März 2022 verlängert wurde.

Um Arbeitgeber bei ihrer Informationspflicht über die neuen 3G-Zugangsregeln zu unterstützen, stellt die Berufsgenossenschaft BG BAU ein Plakat zur Verfügung, das über 3G am Arbeitsplatz aufklärt. Es steht im Medien-Center der BG BAU zum Download bereit. / HH

BIV-Geschäftsführer Johannes Bungart im Interview mit dem Handwerker Radio :