2026: Höherer Mindestlohn im Gebäudereiniger-Handwerk

Am 1. Januar 2026 ist die zweite Stufe des aktuell geltenden Tarifvertrags für das Gebäudereiniger-Handwerk in Kraft getreten – mit Erhöhungen in allen Lohngruppen.

In Lohngruppe 6 liegt der Branchenmindestlohn jetzt bei 18,40 Euro, in Lohngruppe 1 sind es 15 Euro. - © xartproduction – stock.adobe.com

Der (allgemeinverbindliche) Branchenmindestlohn in Lohngruppe 1 beträgt jetzt 15 Euro, in Lohngruppe 6 sind es 18,40 Euro. Bislang waren es 14,25 Euro in Lohngruppe 1 und 17,65 Euro in Lohngruppe 6.  

Die Azubivergütungen bleiben unverändert. Seit 1. Januar 2025 betragen sie für die zweijährige Laufzeit des aktuellen Tarifvertrages je nach Lehrjahr 1.000 Euro (zuvor 900 Euro), 1.150 Euro (zuvor 1.035 Euro) beziehungsweise 1.300 Euro (zuvor 1.200 Euro).

Auf diesen Kompromiss – der Tarifvertrag gilt bis Ende 2026 – hatten sich der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und die Gewerkschaft IG BAU im November 2024 geeinigt.

Zugleich war vereinbart worden, Ende 2025 Gespräche über eine möglichen zusätzlichen Jahresbonus zu führen. Die IG Bau fordert eine Jahressonderzahlung in Höhe von 100 Prozent eines Monatseinkommens für Beschäftigte, die Mitglied in der Gewerkschaft sind. Die erste Gesprächsrunde fand im November 2025 in Frankfurt am Main statt und war ohne Ergebnis auf Januar 2026 vertagt worden.

Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro (zuvor 12,82 Euro) gestiegen. Ein Jahr später ist eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro vorgesehen. Seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015 fielen die Einstiegslöhne in der Gebäudereinigung immer deutlich höher aus als der gesetzliche Mindestlohn. /HH