2021: Höherer Mindestlohn für Reinigungsbranche

Am 1. Januar 2021 ist ein neuer, bundesweit einheitlicher Tarifvertrag für das Gebäudereiniger-Handwerk in Kraft getreten. Der Branchenmindestlohn steigt in drei Stufen.

Der neue Tarifvertrag für das Gebäudereiniger-Handwerk sieht Lohnsteigerungen in drei Stufen vor. - © stock.adobe.com/Aris Suwanmalee

In Lohngruppe 1 beträgt der Branchenmindestlohn nun 11,11 Euro (bislang: 10,80 Euro). Ab 1. Januar 2022 sind es 11,55 Euro und ab 1. Januar 2023 dann 12 Euro.In Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung) liegt der Mindestlohn seit 1. Januar 2021 bei 14,45 Euro (bislang: 14,10 Euro). 2022 steigt er auf 14,81 Euro, 2023 auf 15,20 Euro. Auch in allen anderen Lohngruppen sind Steigerungen in drei Stufen vereinbart.

Auf das neue Vertragswerk hatten sich die Tarifparteien - Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks und IG BAU - Anfang November in der vierten Tarifrunde geeinigt.

Zum 1. Dezember 2020 war im Gebäudereiniger-Handwerk zudem die Angleichung von West- und Ostlöhnen vollzogen worden. Seitdem gibt es in der Gebäudereinigung nur noch ein Tariflohnniveau. / HH