BVS 17. Deutscher Sachverständigentag

Sachverständige trafen sich zum 17. Deutschen Sachverständigentag in Berlin

  • Bild 1 von 2
    ©
    Stellvertretender Staatssekretär des Bundesministeriums der Justiz, Gerrit Stein, Rechtsanwalt und Moderator des DST, Martin W. Huff, BVS-Geschäftsführer Wolfgang Jacobs, BVS-Präsident Roland R. Vogel (v.l.).
  • Bild 2 von 2
    © BVS
    Der Deutsche Sachverständigentag ist bundesweit die wichtigste und größte interdisziplinäre Fachveranstaltung des Sachverständigenwesens für den fachlichen und berufspolitischen Diskussionsaustausch der Sachverständigen. Bilder: BVS

17. Deutscher Sachverständigentag

Am 14./15. März fand der 17. Deutsche Sachverständigentag (DST) in Berlin statt. Der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS) organisierte als verantwortlicher Mitträger diese bundesweit wichtigste und größte interdisziplinäre Fachveranstaltung des Sachverständigenwesens. Unter dem Motto „DST: Unabhängig denken und handeln - die Luft wird dünn ohne Sachverständige“ erörterten die Sachverständigen Empfehlungen und Forderungen für das Sachverständigenwesen.

„Ob große in technische Schwierigkeiten geratene Bauprojekte von Stuttgart über Berlin bis Hamburg, fehlgeschlagene betriebswirtschaftliche Analysen oder von sachfremden Erwägungen geleitete, politische Entscheidungen - ohne Sachverstand geht fast gar nichts mehr. Das gilt für die Wirtschaft ebenso wie für die Justiz und Verwaltung. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige verfügen über das nachgewiesene Fachwissen. Dieses muss zum Einsatz kommen, damit Projekte zielsicher zum Erfolg geführt werden, Gerichte mit sachverständiger Unterstützung Recht sprechen können und der Verbraucher professionelle Gutachten erhält. Sachverständige erfüllen daher eine wichtige Aufgabe - im öffentlichen Leben und bei der privatgutachterlichen Tätigkeit“, erklärte BVS-Präsident Roland R. Vogel. Der DST forderte entsprechend als ersten Punkt seiner Resolution bei Bauprojekten der öffentlichen Hand eine gesetzlich vorgeschriebene Planung und Baubegleitung durch unabhängige Sachverständige, wie aktuell durch die Einbindung des BVS in das Großbauprojekt Elbphilharmonie in Hamburg geschehen.

Begrüßt wurde die Abschaffung der bis 2012 bestehenden Altersgrenze für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen. Zur Qualitätssicherung sei ebenfalls die gesetzliche Grundlage der Berufsbezeichnung Sachverständiger wichtig, die bis dato nicht geschaffen wurde.

Weiterer wichtiger Punkt der DST-Resolution war das Zweite Kostenrechtsmodernisierungsgesetz, das die Bundesregierung im Novellierungsentwurf zum Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) vorgeschlagen hat und zum 1. Juli 2013 in Kraft treten soll. Die notwendige Anpassung der Sachverständigen-Vergütung an die eingetretenen Kostensteigerungen ist Inhalt des Entwurfes. Der DST kritisierte jedoch, dass die Anpassung unzureichend sei und die Vergütung für Gerichtssachverständige quasi gekürzt werde. So forderten die Sachverständigen eine realistische Anpassung an die tatsächliche Honorarentwicklung in Anlehnung an die privaten Gutachtererstattungen. Auch auf Grund dieser finanziellen Schieflage zeigte sich der DST besorgt um die Zukunft der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen in Deutschland.