Zahlungsmoral der öffentlichen Hand in der Kritik
Die Berliner Niederberger Gruppe kritisiert im Zusammenhang mit der Corona-Krise schleppende Zahlungen der öffentlichen Hand und fordert Fair Play bei offenen Forderungen.
Staatliche Unterstützungsprogramme für durch die Corona-Krise in Not geratene Unternehmen, bestehend aus Soforthilfen und zinsgünstigen Krediten, sind laut dem Berliner Reinigungsdienstleister Niederberger zwar gut und schön; sie würden die öffentliche Hand jedoch nicht von ihren Zahlungspflichten aus geschlossenen Verträgen und der Berechnung bereits geleisteten Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahme entbinden.
Die staatlichen Hilfsprogramme sind für Unternehmen gedacht, die aufgrund der momentanen Situation keine Aufträge erhalten. Es könne aber nicht sein, dass Rechnungen aus bestehenden Dienstleistungsverträgen nicht bezahlt werden und so Unternehmen ohne Not in finanzielle Schieflage geraten. „Sicher hat auch der öffentliche Auftraggeber einen erhöhten Krankenstand und viele Mitarbeiter arbeiten im Home-Office. Trotzdem ist es gerade jetzt wichtig, Rechnungen pünktlich zu bezahlen, weil dies in vielen Fällen Hilfskredite überflüssig macht“, fordert Peter Hollmann. Der Betriebsleiter von Niederberger Berlin äußert sich merklich verärgert: „Teilweise warten wir schon ein halbes Jahr auf unsere Bezahlung, haben die Vorsteuer an die Finanzbehörden geleistet und bekommen jetzt lapidare Verweise auf laufende Unterstützungsprogramme für die Wirtschaft, anstatt der Zahlung fälliger Rechnungen.“
Hollmann weiter: „Die Hilfsprogramme sind kein Ersatz für vertraglich vereinbarte
Vergütungen mit der öffentlichen Hand. Auch wir als infrastruktureller Gebäudedienstleister haben unseren Teil der vertraglich
garantierten Dienstleistungen eingehalten und halten diese weiterhin ein. Wie viele andere Bundesländer auch, hat uns das Land Berlin die Systemrelevanz unserer
Branche bestätigt. Dem müssen nun auch Taten in Form von pünktlichen Zahlungen folgen.“
Auch bereits beauftragte und laufende Reinigungsprojekte von heute auf morgen einfach
zu stoppen und damit Unternehmen und deren Beschäftigte vor Probleme zu stellen, sei
kontraproduktiv. Schließlich hätten gerade öffentliche Auftraggeber eine Verantwortung gegenüber ihren
Vertragspartnern. Im Zweifelsfalle könnten fällige Rechnungen auch unter Vorbehalt beglichen werden
– so Hollmann. / GH