Steuer/Recht/Finanzen -
03.07.2019
Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“
Ein Witz im Lichte des EuGH
Arbeitet der Mitarbeiter nicht, muss der Unternehmer keinen Lohn zahlen. So weit, so gut. Dieser Grundsatz löst sich demnächst in Luft auf. Denn nicht nur das BAG (Bundesarbeitsgericht), sondern auch die Landesarbeitsgerichte (LAG) höhlen den Grundsatz völlig aus.
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