- Kopfschmerzen, Schnupfen oder Fieber? Wenn du während deiner Ausbildung oder vielleicht sogar unmittelbar vor der Prüfung krank wirst, musst du unbedingt einige Regeln beachten, sonst kann die Kündigung drohen. Hohe Fehlzeiten können sogar die Zulassung zur Gesellenprüfung gefährden - selbst wenn du ein ärztliches Attest vorgelegt hast. Dann musst du deine Ausbildung verlängern. Die rationell-reinigen -Redaktion hat die Antworten auf wichtige Fragen zusammengestellt.
Wann und wie muss ich mich krankmelden?
Du solltest immer so schnell wie möglich deinem Chef oder Ausbilder Bescheid geben, dass du krank bist. Solltest du zum Beispiel über Nacht krank werden, rufst du am besten in deinem Betrieb zu der Zeit an, wenn du normalerweise dort ankommst. An was du erkrankt bist, musst du aber nicht sagen.
Muss ich zum Arzt gehen und mich krankschreiben lassen?
Ja, in der Regel musst du deinem Betrieb eine sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen und zwar spätestens am vierten Tag, wenn du länger als drei Tage krank bist. Manche Betriebe vereinbaren mit ihren Mitarbeitern aber auch andere Regeln. Am besten, du fragst deinen Ausbilder, wie das bei euch im Betrieb geregelt ist.
Kann mich mein Betrieb wegen Krankheit kündigen?
Grundsätzlich kannst du nicht gekündigt werden, nur weil du krank bist. Fehlst du allerdings in der Berufsschule oder am Arbeitsplatz unentschuldigt oder täuscht du nur vor, krank zu sein, riskierst du eine Abmahnung oder gar eine Kündigung.
Gefährden hohe Fehlzeiten die Zulassung zur Gesellenprüfung?
Leider ja. Denn die Ausbildungszeit muss tatsächlich stattgefunden haben - und nicht nur kalendarisch. Wenn du Fehlzeiten zwischen 15 und 20 Prozent hast, dann ist deine Zulassung zur Prüfung gefährdet. In diesem Fall schaut sich der Prüfungsausschuss deine Ausbildungsleistungen genauer an. Dabei spielt es im Übrigen keine Rolle, ob du unentschuldigt gefehlt hast oder ob ein ärztliches Attest vorliegt.
Was passiert, wenn ich sehr lange krank bin?
Wenn du während deiner Ausbildungszeit Wochen oder Monate krank bist, kann es dir passieren, dass du nicht zur Prüfung zugelassen wirst. Dann musst du deine Ausbildungszeit verlängern. In einem solchen Fall ist es immer am besten, du redest mit deinem Ausbilder im Betrieb.
Bekomme ich mein Gehalt, wenn ich krank bin?
Sechs Wochen zahlt dein Ausbildungsbetrieb weiter deinen Lohn, wenn du krank bist. Solltest du länger als sechs Wochen krankgeschrieben sein, erhältst du Krankengeld von deiner Krankenkasse.
Was mache ich, wenn ich im Urlaub krank werde?
Auch dann solltest du deinen Betrieb informieren, zum Arzt gehen, dich krankschreiben lassen und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung deinem Ausbildungsbetrieb vorlegen. Dann werden die Tage, an denen du krank bist, nicht von deinem Urlaub abgezogen.
Was passiert, wenn ich kurz vor der Prüfung krank werde?
Solltest du tatsächlich vor der Prüfung krank werden, musst du darüber umgehend die Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses informieren. Ganz wichtig: Du musst außerdem ein ärztliches Attest einreichen. Wenn du das erledigst, gilt die Prüfung als nicht abgelegt und zählt damit auch nicht als Prüfungsversuch. Du kannst dich in Ruhe auskurieren und wirst zum nächsten Prüfungstermin wieder eingeladen.
Was passiert, wenn ich die Prüfung abbreche?
Wenn du während der Prüfung krank wirst und die Prüfung deswegen abbrichst, solltest du gleich zum Arzt gehen. Wenn du ein Attest vorlegen kannst, gilt die Prüfung als unterbrochen und du kannst sie beim nächsten Prüfungstermin fortsetzen. Wenn du allerdings die Prüfung unterbrichst, weil es dir nicht gut geht und du dann kein Attest abgibst, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Damit bist du durchgefallen und auch Prüfungsleistungen, die du bereits erbracht hast, werden nicht anerkannt.
Was passiert, wenn ich durchgefallen bin?
Bist du beim ersten Versuch durchgefallen, hast du Anspruch darauf, die Lehrzeit in deinem Betrieb zu verlängern. Du musst deinem Betrieb allerdings so schnell wie möglich mitteilen, ob du verlängern willst oder nicht. Der Ausbildungsvertrag verlängert sich dann zunächst bis zur nächsten Wiederholungsprüfung.
Quelle: www.planet-beruf.de und HWK Düsseldorf
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