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Mitglied seit: 4/24/2008 Beiträge: 17 Punkte: 51
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Im Sommer 2008 haben wir Dienstleister nach ihren Erfahrungen mit dem Entsendegesetz gefragt, bald jährt sich die Einführung des Gesetzes zum zweiten Mal.
Was hat sich seither für Sie geändert?
Wie gehen Sie mit den Kontrollen des Zolls um?
Wo sehen Sie noch Nachbesserungsbedarf?
Haben sich die Preise wie erhofft entwickelt?
Schreiben Sie uns Ihre Meinung und nutzen Sie das Branchenforum zur Diskussion!
Ihre Redaktion von rationell reinigen
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Rang: Newbie Gruppen: Member
Mitglied seit: 5/19/2009 Beiträge: 1 Punkte: 3 Wohnort: Neusäß
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Andreas Jehl, Betriebsleiter und Mitglied der Geschäftsführung der Pura Gebäudereinigung
Die Aufnahme in das AEntG ist für ein Unternehmen wie unseres ein zweischneidiges Schwert. Zum einen bedeutet sie einen erhöhten Bürokratieaufwand. Das Lohnprogramm musste beispielsweise an die neuen Anforderungen entsprechend angepasst und alle Sollvorgaben für die Arbeitszeit pro Mitarbeiter termingerecht überarbeitet werden. In die Anwesenheitslisten wurden Arbeitsbeginn/ Pause/Arbeitsende eingefügt, um die Nachvollziehbarkeit der Arbeitszeiten und dem damit verbundenen Lohn zu gewährleisten. Schulungen für die Objektleiter und Mitarbeiter zur Bedeutung des Entsendegesetzes und den damit verbundenen Pflichten und Rechte der Arbeitnehmer mussten ebenfalls durchgeführt werden.
Auf der anderen Seite unterstützt das Entsendegesetz seriös arbeitende Unternehmen, da sie an gesetzliche Vorgaben gebunden sind. Die "schwarzen Schafe" der Branche werden ausgesiebt und der Markt nach und nach reguliert. Dies vor allem, da der Auftraggeber durch das Entsendegesetz mit in der Haftung steht, wenn die Einhaltung der tarifgerechten Entlohnung überprüft wird. Dies erleichtert dem Gebäudereiniger die Verhandlungsbasis mit dem Kunden, da ausgesprochene Dumpingpreise nicht mehr möglich sind.
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