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Privathaushalte, die im Jahr 2009 haushaltsnahe Dienstleistungen oder Pflegeleistungen in Auftrag geben, erhalten eine Steueranrechnung von 20 Prozent der dabei abgerechneten Arbeitsleistung, höchstens jedoch 4.000 Euro pro Jahr.
Das bedeutet im Klartext: Begünstigt sind Aufwendungen von bis zu 20.000 Euro (20.000 Euro x 20 Prozent = 4.000 Euro). Bei Handwerksleistungen für Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten soll sich dagegen nichts ändern. Die Steueranrechnung soll weiterhin 20 Prozent der abgerechneten Arbeitsleistung, höchstens 600 Euro pro Jahr betragen.
Tipp: Jetzt ist Lobbyarbeit gefragt! Es ist nicht einzusehen, dass eine solche Diskrepanz zwischen haushaltsnahen Dienstleistungen und Pflegeleistungen auf der einen und Handwerksleistungen auf der anderen Seite bestehen soll. Gerade im Handwerk würde eine höhere Steueranrechnung für Kunden angesichts der drohenden Konjunkturflaute die Auftragsbücher wieder füllen.
dhz