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Wer beim Finanzamt eine Dauerfristverlängerung beantragt, muss seine Umsatzsteuer-Voranmeldung immer erst einen Monat später beim Finanzamt einreichen als üblich. Bei monatlicher Abgabe ist die Umsatzsteuer-Voranmeldung für April 2010 also nicht am 10. Mai 2010 fällig, sondern erst am 12. Juni 2009 (weil der 10. Juni ein Samstag ist).
Doch wer zur monatlichen Abgabe einer Umsatzsteuer-Voranmeldung verpflichtet ist, muss eine Besonderheit beachten: Hier wird eine Sondervorauszahlung verlangt, die bereits am 10. Februar 2010 zu bezahlen ist.
Tipp: Bei vierteljährlicher Abgabeverpflichtung entfällt die Sondervorauszahlung. Hier bringt die Dauerfristverlängerung also nicht nur einen Monat mehr Zeit, sondern es winkt ein echter Stundungseffekt. Die Anträge auf Dauerfristverlängerungen können sofort gestellt werden, müssen bei monatlicher Abgabe allerdings bis spätestens 10. Februar 2009 und bei vierteljährlicher Abgabe bis spätestens 10. April 2009 beim Finanzamt eingehen.
dhz