Aktuelles Heft 5/2012

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Partikelfilter: Förderung nur bei Umrüstung bis 31. Dezember 2009

 
 
Partikelfilter: Förderung nur bei Umrüstung bis 31. Dezember 2009
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Halter von Fahrzeugen, die den nachträglichen Einbau eines Partikelminderungssystem bzw. eines Partikelfilters in einem Fahrzeug planen, sollten die Nachrüstung noch in diesem Jahr angehen. Denn wird noch bis 31. Dezember 2009 umgerüstet, winkt eine Barförderung von 330 Euro.


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Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Förderung für die Umrüstung von Dieselfahrzeugen fließt und was bei der Antragstellung zu beachten ist, kann der Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausführkontrolle (BAFA) entnommen werden. Der Antrag auf Förderung ist bei dieser Behörde bis spätestens 15. Februar 2009 zu stellen.

Tipp: Die Umrüstung von Dieselfahrzeugen gewinnt gerade für Handwerker immer mehr an Bedeutung. Denn zum 1. Januar 2010 werden die Verkehrsverbote für Fahrzeuge mit einem zu hohen Schadstoffausstoß ausgeweitet. In Frankfurt am Main oder in Bremen dürfen ab 1. Januar 2010 beispielsweise Fahrzeuge mit der roten Plakette die Umweltzone nicht mehr befahren. In Berlin ist das Befahren der Umweltzone ab Jahresbeginn nur noch mit der grünen Plakette zulässig.

dhz