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Der Aufbau eines bundesweiten Registers für Kfz-Steuersünder wurde deshalb in Gang gesetzt, weil die Kfz-Steuer seit 1. Juli 2009 von einer Länder- in eine Bundessteuer umgewandelt wurde. Die bisher in den Ländern gesammelten, aber nicht bundesweit abgestimmten Daten, sollen zusammengeführt werden, um Steuersünder dazu zu zwingen ihre Kfz-Steuerschulden zu begleichen, bevor ein neues Fahrzeug angemeldet werden kann.
Tipp: Der Gesetzesentwurf regelt außerdem, dass die befristete Steuerbefreiung für Diesel-Pkw mit der Abgasstufe Euro 6 in Höhe von bis zu 150 Euro erst ab 1. Januar 2011 gelten soll. Die Steuerbefreiung ist bis zum 31. Dezember 2013 begrenzt. Für bereits zugelassene Fahrzeuge – die auf die bereits versprochene Kfz-Steuerbefreiung hofften, soll es eine Vertrauensschutzregel geben.
dhz