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Im Bilanzrechts-Modernsierungsgesetz sollten die Bewertungsregelungen im Handelsrecht so geändert werden, dass die Handelsbilanz mehr Transparenz erreicht. Das wäre für Mittelständler insbesondere bei Verhandlungen mit ihrer Bank von Vorteil. Es ist nämlich beispielsweise geplant, dass selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände, wie selbst entwickelte Patente oder Lizenzen in der Bilanz ausgewiesen werden dürfen. Schnell ist Fachleuten klar, dass den hohen Ausgaben auch Vermögensgegenstände gegenüberstehen.
Tipp: Nach einer Pressemitteilung der FDP-Bundestagsfraktion vom 30. Oktober 2008 will die Bundesregierung die "zwingende Erstanwendung" des BilMoG auf Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2008 beginnen, überdenken. Mit anderen Worten: Schlimmstenfalls treten die neuen Regelungen und somit die höhere Transparenz der Handelsbilanz erst für die Wirtschaftsjahre ab 2010 in Kraft.
dhz