Weitere Steuertipps
rationell reinigen veröffentlicht regelmäßig Steuertipps, mit denen Sie bares Geld sparen können.
Eigentlich dürfen Unternehmer frei wählen, ob und in welcher Höhe sie betrieblich investieren. Doch es gibt eine "Ausgabenbremse". Aufwendungen, die "die Lebensführung berühren" dürfen den Gewinn nach § 4 Abs. 5 Nr. 7 EStG nicht mindern, soweit sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung als unangemessen anzusehen sind.
In einem Urteilsfall vor dem Finanzgericht Nürnberg kaufte sich ein Selbstständiger für seinen betrieblichen Fuhrpark einen Porsche 911 Turbo Coupé. Die Pkw-Kosten und die Abschreibung des Luxusfahrzeugs betrugen 36 Prozent des Umsatzes des Selbständigen – das ist zu viel, so Finanzamt und Richter einhellig und kürzten dem Autoliebhaber den Betriebsausgabenabzug (Urteil v. 28. Februar 2008, Az. IV 94/2006).
Tipp: In dem Streitfall vor den Nürnberger Richtern kam noch hinzu, dass der Selbstständige ein Fahrtenbuch führte und angab, das Auto kaum privat genutzt zu haben. Wie gesagt: Was zu viel ist, ist zu viel. Wenn schon ein teures Fahrzeug für den Betrieb erworben wird, sollten wenigstens alle steuerlichen Verpflichtungen eingehalten werden und man sollte nicht versuchen, auch noch beim Privatanteil zu drehen. Das könnte andernfalls beim Finanzbeamten einen Streichreflex auswirken.
dhz