Aktuelles Heft 5/2012

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Bundesverfassungsgericht entscheidet: Kürzung der Pendlerpauschale unzulässig

10.12.2008
 
 

Das Bundesverfassungsgericht hat die Kürzung der Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit seinem gestrigen Urteil gekippt. Rund 20 Millionen Pendler können sich auf eine schnelle Steuerrückerstattung freuen. Doch nicht nur Arbeitnehmer profitieren von diesem positiven Richterspruch, sondern auch Unternehmer.

Seit 2007 durften Arbeitnehmer erst ab dem 21. Entfernungskilometer Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb abziehen. Die ersten 20 Kilometer seien Privatvergnügen, so die Finanzverwaltung. Doch die Richter des Bundesverfassungsgerichts ließen die Begründungen für Kürzung kalt und urteilen am 9. Dezember 2008 zu Gunsten der Millionen Pendler.


Die Kürzung der Entfernungspauschale ist verfassungswidrig. Die Finanzverwaltung muss die volle Entfernungspauschale ab 1. Januar 2007 gewähren. Das Bundesfinanzministerium hat umgehend reagiert. In einer Pressemitteilung (Nr. 65/2008) verspricht das Bundesfinanzministerium die Steuererstattungen aufgrund der vollen Entfernungspauschale in den Monaten Januar bis März 2009.



Tipp: Nutzen Unternehmer einen betrieblichen Pkw für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb, mussten sie bisher die tatsächlich auf der Strecke zwischen Wohnung und Betrieb angefallenen Kosten ermitteln oder nach der Ein-Prozent-Regelung schätzen. Lagen die ermittelten Fahrtkosten über der Pendlerpauschale, durfte der Differenzbetrag den Gewinn nicht mindern. Da die Pendlerpauschale jetzt rückwirkend ansteigt, sinken automatisch die nicht abziehbaren Betriebsausgaben. Folge: Der Gewinn fällt niedriger aus und es winken Steuererstattungen.

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dhz