Aktuelles Heft 5/2012

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TOPMELDUNG - Tarifstreit in der Gebäudereinigung beendet: Arbeitgeber mit Tarifeinigung zufrieden

29.10.2009
 
 

Die Tarifvertragsparteien im Gebäudereiniger-Handwerk (Bundesinnungsverband und IG BAU) haben sich am 28. Oktober 2009 auf einen neuen Lohn- und Mindestlohntarifvertrag für die 860.000 Beschäftigten im Gebäudereiniger-Handwerk verständigt. In ersten Reaktionen zeigten sich die Arbeitgeber mit dem erzielten Ergebnis, das am 29. Oktober 2009 in Frankfurt/Main vor der Presse gemeinsam von BIV und IG BAU präsentiert wurde, zufrieden.

Danach werden die Löhne mit Wirkung zum 1. Januar 2010 in Ostdeutschland um 3,8 Prozent, in Westdeutschland um 3,1 Prozent angehoben. Ab dem 1. Januar 2011 folgen in einer zweiten Stufe Erhöhungen in Höhe von 2,5 Prozent in Ost- und 1,8 Prozent in Westdeutschland. Die Stundenlöhne in der untersten Tarifgruppe, die zugleich der neue Mindestlohn in der Branche sein soll, betragen dann 8,55 Euro im Westen und 7 Euro im Osten. Für die Lohngruppen 1 und 6 werden Mindestlöhne gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz beantragt.


Statt einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung wurde lediglich eine Tariföffnungsklausel zur Entgeltumwandlung außerhalb des Mindestlohnes vereinbart.


Eine für die Unternehmen günstige Wegezeitregelung wurde ebenso wie eine erweiterte Flexibilisierung der Arbeitszeit sowie ein Jahresarbeitszeitkonto für die Lohngruppen 6 und 7 vereinbart.


Rückwirkend zum 1. Oktober 2009 tritt der bisherige Tarifvertrag als Bestandsschutztarifvertrag bis zum 31. Dezember 2009 in Kraft.


Die Tarifverträge stehen noch unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung. Die Erklärungsfrist endet am 10. November 2009.


„Wir sind mit dem Ergebnis zufrieden und konnten damit das seit Jahrzehnten bewährte Mindestlohn- und Tarifsystem in unserer Branche erhalten und weiterentwickeln“, so Bernd Jacke, Verhandlungsführer des Bundesinnungsverbandes.


Die Tarifvertragsparteien hoffen nun, dass die neue Bundesregierung schnellstmöglich die erforderliche Mindestlohnverordnung erlässt und damit die Tarifvertragsparteien in ihrem Bemühen um stabile und vor Lohndumping geschützte Arbeitsverhältnisse in der Gebäudereinigung unterstützt.