Aktuelles Heft 01/2012

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Mindestlohntarifvertrag in der Gebäudereinigung: Allgemeinverbindlichkeit steht bevor

11.02.2010
 
 

Der Tarifausschuss im Bundesarbeitsministerium hat Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen einstimmig (6:0) empfohlen, den Mindestlohntarifvertrag in der Gebäudereinigung für allgemeinverbindlich zu erklären.

Ursula von der Leyen begrüßt das klare und eindeutige Votum der Tarifpartner: „Das ist nicht nur ein gutes Signal, dass die Tarifautonomie sich auch in der Krise als Markenzeichen der deutschen Wirtschaft bewährt. Die Einigung ist auch eine gute Nachricht für die Beschäftigten in der Gebäudereinigung.“


Die Arbeitsministerin kündigte an, die bereits eingeleitete Ressortabstimmung zügig abzuschließen. Die Allgemeinverbindlichkeit, die die Lohngruppen 1 und 6 umfassen wird, tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesanzeiger in Kraft.


Beim Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks rechnet man damit, dass das noch im Februar sein wird.