Aktuelles Heft 01/2012

Aktuelles Heftcover 01/2012

Services

REFA-Fachtagung zum AEntG

Sauberer Wettbewerb und schmutzige Tricks

Heft 12/2007
 
 

Ein halbes Jahr ist das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) schon in Kraft, erste Kontrollen haben einige Ungereimtheiten zu Tage gefördert, erste fristlose Kündigungen von verantwortlichen Mitarbeitern hat es bereits gegeben. Und trotzdem wissen viele Unternehmen noch immer nicht genau, was in den Augen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) und des Zolls richtig ist und was falsch.


Auf der 5. REFA-Fachtagung waren rund 80 Zuhörer deshalb auf den Vortrag von Peter Rack, Leiter der zentral verantwortlichen Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit bei der Oberfinanzdirektion Köln gespannt. Zunächst jedoch eröffnete Josef Stadler, 1. Vorsitzender der REFA-Fachorganisation Gebäudereinigung, die Tagung mit einem kurzen Abriss zum AEntG. Danach ging der Vergaberechtsexperte Dr. Clemens Antweiler auf die Konsequenzen des AEntG für den Vergabeprozess ein. Referent Ralf Baier stellte im Anschluss die jüngste Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen der Stadt Neuss dar. Dabei ging es um die Prüfung der Machbarkeit der 40 Angebote (Stufe 3 der Angebotsprüfung nach VOL/A).


Ralf Baier nahm die zwei preisentscheidenden Faktoren, Stundenverrechnungssatz (SVS) und Leistungswerte, unter die Lupe. Beim SVS wurde geprüft, ob alle gesetzlich und tariflich vorgeschriebenen Faktoren kalkuliert worden sind und für die sonstigen auftragsbezogenen Kosten ein auskömmlicher Ansatz veranschlagt wurde. Alle Angebote, die diese Kriterien erfüllten, wurden in der Stufe 4 einer Wirtschaftlichkeitsprüfung unterzogen, und zwar auf Grundlage der Kriterien Preis (55 Prozent), Quadratmeterleistung (30 Prozent) und Qualitätsmessung (15 Prozent). Bilanz des Reinigungsalltags in Neuss: eine deutliche Qualitätssteigerung für etwas mehr Geld und ein sicheres Gefühl im Falle möglicher Zollkontrollen – Ziel erreicht!


In seinem Referat stellte Peter Rack klar, dass nach Auffassung der FKS der Auftraggeber eine Mitverantwortung für eine Mindestlohnunterschreitung trägt, sollte er die Auskömmlichkeit der Preise nicht geprüft oder dabei fahrlässig oder sogar vorsätzlich gehandelt haben. Von Vorsatz geht die Behörde bei einem Kalkulationszuschlag von unter 70 Prozent aus. Nach § 5(2) AEntG sieht er eine Auftraggeberhaftung im Sinne der Unternehmerhaftung als gegeben an. Natürlich müsse der Auftraggeber keine Nachzahlung etwa von Sozialversicherungsbeiträgen übernehmen; dies obliege dem Auftragnehmer. Er müsse aber, je nach Schwere des Falles, mit einem entsprechenden Bußgeld rechnen.


Im Zentrum des Interesses steht der Auftragnehmer. Er hat für die Einhaltung der Mindestlohngrenzen zu sorgen und die entsprechenden Aufzeichnungen zu führen. Wichtig: die tägliche Dokumentation von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit. Und auch die Mitarbeiter haben ihre Verpflichtungen: Die geforderten Unterlagen, wie Personalausweis/Reisepass, Sozialversicherungsausweis und Arbeits-/ Aufenthaltserlaubnis (im Original!), sind immer mitzuführen.


In der anschließenden Diskussion bekräftigte Peter Rack die Auffassung des Bundesinnungsverbandes, wonach Zimmermädchen klar dem AEntG unterliegen, da sie überwiegend Reinigungsleistungen erbringen. Ab dem 1. Januar 2008 ist mit der Verankerung des Abteilungsprinzips im Tarifvertrag auch das letzte Schlupfloch geschlossen. Denn dann unterliegen die Mitarbeiter einer Abteilung Gebäudereinigung dem AEntG, selbst wenn die Mehrheit der Mitarbeiter des Betriebes andere Servicedienste erbringen.


Den Schlusspunkt setzte Klaus G. Schröder, Geschäftsführer der REFA-Fachorganisation Gebäudereinigung, mit seinem Vortrag über REFA-basierte Kennzahlen als Maßstab für eine objektive Leistungswertermittlung. Sie bekommen durch die Einführung des AEntG eine völlig neue Bedeutung: Vor allem für die Auftraggeber stellen sie ein Instrument dar, um die Machbarkeit der Preise in unserer Branche objektiv prüfen zu können und somit nicht in die Gefahr der Auftraggeberhaftung zu geraten.


Die anwesenden Vertreter der IG Bau, Frank Wienands, und des BIV, RA Axel Knipp, waren sich einig, dass das AEntG für unser Handwerk ein wichtiges Instrument für einen fairen Wettbewerb und faire Entlohnung ist.

REFA

 
 

CommunityLink zum Branchenforum

Suchen & buchen